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Kräfte der Berliner Polizei am Alexanderplatz.

© Archiv/dpa

Prozess in Berlin: Terrorverdächtiger spähte Brandenburger Tor, Reichstag und Alex aus

Ein wegen Terrorverdachts angeklagter Syrer hat Anschlagsziele in Berlin ausgekundschaftet. Dann gab er die Informationen nach Syrien weiter.

Ein in Berlin angeklagter Terrorverdächtiger hat den Ermittlungen zufolge für den IS den Alexanderplatz, das Brandenburger Tor und das Gebiet um den Reichstag als Anschlagsziele ausgekundschaftet. Der 19 Jahre alte Syrer habe seine Erkenntnisse im Februar 2016 an einen Kontaktmann in der Heimat durchtelefoniert.

Dabei sei es darum gegangen, wie viele Personen und Reisebusse sich dort zu welcher Zeit aufhielten. Diese Details stehen in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), der die Untersuchungshaft des Mannes um drei Monate verlängert. Dass der Mann in Berlin Anschlagsziele ausgespäht haben soll, war bereits bekannt - allerdings nicht welche.

Verdächtiger kam im Sommer 2015 als Asylwerber nach Deutschland

Er war im März als mutmaßliches Mitglied des "Islamischen Staats" (IS) festgenommen worden. Im Oktober klagte ihn die Bundesanwaltschaft an. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde bekannt, dass er nicht nur in Syrien gekämpft, sondern in Berlin Anschlagsziele ausgespäht haben soll. Ihm wird außerdem vorgeworfen, als Kontaktmann für potenzielle Attentäter bereitgestanden zu haben. Laut BGH-Beschluss bot er auch an, „mit zwei unbekannten Personen selbst für den IS in Deutschland einen Anschlag zu begehen“.

Der Mann war im Sommer 2015 als Asylsuchender nach Deutschland gekommen. Ihm soll in Berlin der Prozess gemacht werden.

Erst Anfang November nahm die Polizei einen Terrorverdächtigen mit Verbindungen zum IS in Berlin-Schöneberg fest. Er war aber nach Einschätzung des BGH nicht so gefährlich, wie von der Bundesanwaltschaft befürchtet. Der BGH lehnte den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls ab, wie die Bundesanwaltschaft am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Die Indizien gegen den 27-Jährigen reichten dem Haftrichter demnach nicht aus. (dpa)

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