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Die S-Bahn in Berlin.

© dpa

Unter den Rock gefasst und Glied entblößt: Zwei Frauen in Berliner S-Bahn belästigt

Zwei Frauen wurden in Zügen der Berliner S-Bahn sexuell belästigt. Laut Bundespolizei wurden Delikte dieser Art in den letzten Wochen häufiger angezeigt.

Gleich zwei Mal wurden Frauen in der Berliner S-Bahn am Donnerstag Opfer sexueller Belästigung. In einer S-Bahn zwischen den Bahnhöfen Tiergarten und Zoo entblößte ein 33-jähriger Mann am Vormittag sein Geschlechtsteil vor einer 47-Jährigen. Er hatte irrtümlich angenommen, die Frau habe ihn mit ihrem Tablet fotografiert oder gefilmt, als sie ihm gegenübersaß.

Daraufhin kam es zu einem Wortgefecht zwischen den beiden. Der Mann entblößte sich und forderte die Frau auf, ein weiteres Foto von ihm aufzunehmen. Sicherheitsmitarbeiter der Bahn übergaben den Mann am Bahnhof Zoo der Bundespolizei. Der Täter war den Beamten wegen diverser Gewaltdelikte bereits bekannt. Sie leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage ein und setzten ihn anschließend auf freien Fuß.

"Anzeigeverhalten normalerweise gering"

Am vergangenen Abend griff ein 40-jähriger Fahrgast einer 24-jährigen Frau in einer S-Bahn unter den Rock. Diese sprang nach Angaben der Bundespolizei sofort auf und verließ die S-Bahn am Bahnhof Friedrichstraße. Weil der Mann sich ihr auf dem Bahnsteig erneut näherte, bat die junge Frau einen Polizisten um Hilfe.

Wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren gegen den 40-Jährigen ein und ließ ihn schließlich gehen.

In den letzten Jahren hätten die Beamten kaum Vorfälle wie diese registriert, teilte eine Sprecherin der Bundespolizei dem Tagesspiegel mit. In den letzten Wochen sei es jedoch häufiger zu Delikten mit sexuellem Hintergrund gekommen. "Normalerweise ist das Anzeigeverhalten der Geschädigten nicht so hoch. Die Handlungen geschehen wahrscheinlich genauso oft wie vorher auch, werden aber häufiger angezeigt."

Die Frage nach dem Zustand der beiden Frauen konnte die Sprecherin nicht beantworten. Eine ärztliche Betreuung oder Hilfeleistung sei im Beisein der Beamten jedoch nicht notwendig gewesen.

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