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Pegida-Anhänger ziehen mit Plakaten durch Dresden. Bei einem Ableger der rechten Bewegung in Brandenburg werden ähnliche Parolen gerufen und Transparente gezeigt.

© AFP

Polizei in Berlin: Rechtsradikaler Weihnachtsgruß und Transparent

Die Berliner Polizei wird von zwei rechtsextremistischen Vorfällen erschüttert: Ein Beamter soll "Ho-ho-Holocaust" als Weihnachtsgrüß verschickt haben, ein anderer ein radikales Transparent bei einer Demonstration eines Pegida-Ablegers hochgehalten haben.

Rechtsradikale Weihnachtsgrüße und volksverhetzende Sprüche auf Demo-Plakaten: Die Berliner Polizei wird von zwei Verdachtsfällen auf Rechtsextremismus erschüttert. So verschickte ein Beamter im vergangenen Dezember rechtsextreme Weihnachtsgrüße und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Das ging aus der Antwort der Innenverwaltung auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Benedikt Lux hervor, die vergangene Woche veröffentlicht wurde.

Der Polizist E.H. habe demnach eine Email an etwa 16 Kollegen herumgeschickt, die mit dem Gruß "Ho-ho-Holocaust" endete.

Plakat bei Pegida-Ableger Bramm

Bereits am Donnerstag hatte die Polizei wie berichtet ein Verfahren gegen einen anderen Beamten eingeleitet, weil dieser bei einer Demonstration des fremdenfeindlichen Pegida-Ablegers Bramm („Brandenburger für Meinungsfreiheit und Mitbestimmung“) ein Schild mit der Parole „Antirassismus, weltoffen, bunt, Vielfalt sind Kennwörter für weißen Genozid – Europa den Europäern“ getragen haben soll. Es handelt sich laut einem Bericht des RBB-Magazins „Brandenburg Aktuell“ um Norman W. aus Rathenow, Mitglied im Vorstand der rechtspopulistischen AfD im Landkreis Havelland. Bereits 2005 berichtete die linksautonome Plattform "Inforiot", dass W. in der rechten Szene von Rathenow aktiv sein soll.

Der Schriftzug erfüllt keinen Straftatbestand, dennoch wird wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen die Beamtenpflicht ermittelt.

"Keine Gesinnungsschnüffelei"

Trotz der beiden Vorfälle sieht die Berliner Polizei keine Veranlassung, stärker gegen rechtsextreme Umtriebe in den eigenen Reihen anzugehen. So etwas komme "ausgesprochen selten" vor, meinte Sprecher Thomas Neuendorf, "es wird bei uns keine Gesinnungsschnüffelei geben". Grundsätzlich müssten Polizisten die Werte des Grundgesetzes verinnerlicht haben. Die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und diskriminierenden Äußerungen, die gegen die "Regeln des Wohlverhaltens" verstießen, seien variabel. "Das ist immer im Prozess und hängt mit den aktuellen Themen, mit der gesellschaftlichen Entwicklung zusammen", sagte der Sprecher.

Dennoch bleibe man gegenüber straf- oder dienstrechtlich relevanten Aktionen der Beamten aufmerksam. Laut der Antwort auf die oben genannte Anfrage wurden beim Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin wurden im Zeitraum 2010 bis 2015 vier Ermittlungsverfahren gegen Dienstkräfte des Polizeipräsidenten in Berlin geführt, in denen jeweils der Anfangsverdacht einer Volksverhetzung gegeben war. Alle Verfahren wurden auf eingestellt. In zwei Fällen wurden ein Disziplinarverfahren eingeleitet, jedoch wurden auch diese im Ergebnis eingestellt.

Das schließt auch den Umgang mit sozialen Medien ein. Auch hier seien Ermittlungen sehr selten. Seit 2007 habe es vier Verfahren gegeben, sagte Neuendorf. Im August prüfte die Polizei einen Vorfall, bei dem ein Polizist in einem Facebook-Post Flüchtlinge als "Hunde, die man aus dem Land werfen müsste" bezeichnet hatte.

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