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Hoffen auf Heilung - aber nicht beim falschen Tierarzt

© Kitty Kleist-Heinrich

Festnahme in Berlin-Pankow: Falscher Tierarzt praktizierte gut zwei Jahre lang

Er betrieb unter anderem eine "Naturheilpraxis für Tiere", hatte aber keine veterinärmedizinische Zulassung. Jetzt hat die Polizei in Berlin-Pankow einen Mann wegen Betrugs festgenommen.

Er warb für sich auf Flyern unter anderem mit dem Titel "Naturheilpraxis für Tiere". Er behandelte in Pankow gut zwei Jahre lang Hunde, Katzen, Meerschweinchen und viele andere tierische Lieblinge - allerdings ohne veterinärmedizinische Zulassung. Vor einigen Tagen wurde der falsche Tierarzt nun von der Polizei "wegen Betruges und Verstoßes gegen das Bundestierärztegesetz" festgenommen.

Behandlungen sollen den Tod mehrerer Tiere verursacht haben

Nach einem längeren Ermittlungsverfahren, an dem auch die Berliner Staatsanwaltschaft beteiligt war, stellten Beamte des Landeskriminalamtes und der Polizeidirektion 13 den 49-Jährigen am frühen Abend auf der Pankower Florapromenade. Nach Auskunft von Polizei und Staatsanwaltschaft soll er von Mai 2014 bis August 2016 kostenpflichtige Behandlungen durchgeführt haben, die zum Tode mehrerer Tiere führten.

Wie die Tierärztekammer Berlin am Donnerstag bestätigte, hatte der mutmaßliche Betrüger zwar Veterinärmedizin studiert und eine staatliche Approbation erworben, diese wurde ihm aber vor knapp drei Jahren wieder entzogen. Danach arbeitete er in seinem Beruf offenbar illegal weiter. Weshalb ihm die Tierärztekammer im Rahmen ihres offiziellen Überwachungsauftrages damals die anfängliche Zulassung wieder absprach, erklärte ein Vertreter der Kammer am Donnerstag so: „Es gab Beschwerden mehrerer Tierhalter, denen die Kammer nachging. Diese führten zu einem Gerichtsverfahren, das zum Widerruf der Approbation führte.“

Tierheiler und Tierheilpraktiker sind keine geschützten Berufstitel

Möglicherweise habe der 49-Jährige versucht, die Lücken der gesetzlichen Regelungen für Veterinärmediziner auszunutzen, sagen Kenner der Tierarztszene. Denn "Tierarzt" ist zwar eine staatlich geschützte Berufsbezeichnung, als Tierheiler oder Tierheilpraktiker könne aber jeder problemlos auftreten und praktizieren. "Es gibt da keine Qualitätskontrolle", sagen Experten. Inwieweit der Mann dennoch gegen das Bundestierärztegesetz verstieß, muss nun letztlich ein Gericht klären. Falls er sich allerdings gegenüber seinen Kunden als Tierarzt ausgab und seine Behandlungen nachweislich zum Tode von Tieren führten, so drohe ihm auf jeden Fall ein Strafe wegen Betruges und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, heißt es.

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