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Justizia.

© Helmut Vogler

Erfolg für Autofahrer in Pankow: Gericht stoppt Straßensperrung

Die Sicherheit von Schülern ist kein Grund, eine Straße für Autos zu sperren, entschied das Verwaltungsgericht.

Das Bezirksamt Pankow darf die Borkumstraße nicht auf Dauer in einem Teilabschnitt sperren, um die gefahrlose Fußgängerquerung von Schülern des dort beidseitig angrenzenden Rosa-Luxemburg-Gymnasiums sicherzustellen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Die Klägerinnen wohnen in bzw. in unmittelbarer Nähe der Borkumstraße. An diese Straße grenzt auch das Rosa-Luxemburg-Gymnasium mit seinem Hauptgebäude sowie - auf der gegenüberliegenden Straßenseite - einem neu gebauten Ergänzungsgebäude.

Das Bezirksamt verfügte die Sperrung dieser Straße zwischen Lauterbach- und Neumannstraße und stellte hierfür die entsprechenden Verkehrsschilder ("Durchfahrt verboten") auf. Mit dieser Maßnahme will es den gefahrlosen Fußgängerverkehr sicherstellen, da mit 30.000 wöchentlichen Fußgängerquerungen durch die an beiden Standorten unterrichteten Schüler der Schule zu rechnen sei.

Gefahrenlage liegt laut Gericht nicht vor

Die 11. Kammer gab den Klägerinnen vorerst Recht. Die Straßenverkehrsbehörden dürften öffentliche Straßen durch Aufstellung von Verkehrszeichen nur sperren, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sei und aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrsteilnehmer erheblich übersteige. Eine solche Gefahrenlage liege hier nicht vor. Hohe Querungszahlen von Fußgängern seien ein typisches Problem der Verkehrsführung im urbanen Bereich; hierfür sehe die Straßenverkehrsordnung ein ganzes Bündel an Maßnahmen vor, wie etwa markierte Fußgängerüberwege und die Aufstellung von Lichtsignalanlagen.

Das Bezirksamt könne sich in diesem Zusammenhang nicht auf fehlende finanzielle Mittel berufen, zumal der Verdacht bestehe, dass die straßenverkehrsrechtliche Maßnahme in erster Linie getroffen worden sei, um das Schulgelände des Rosa-Luxemburg-Gymnasiums zu erweitern. Für eine derartige Maßnahme müsse die Behörde aber auf das Straßenrecht zurückgreifen und die Straße entwidmen, anstatt das Straßenverkehrsrecht vorzuschieben. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Der Tagesspiegel hatte über die Sperrung im Januar berichtet. Eltern hatten Unterschriften für ihren Verbleib gesammelt. Sören Benn, Bürgermeister in Pankow, will an dem Fahrverbot festhalten, dass auf Antrag der Schule eingeführt wurde: „Ich halte das für sinnvoll.“ Es bleibt abzuwarten, ob der Fall vor Gericht kommt und wie dessen Entscheidung ausfällt.

Zwei Jahre war im Bezirk um die temporäre Sperrung der Gudvanger Straße in Prenzlauer Berg gestritten worden. Anwohner hatten gegen die Sperrung geklagt. Am Ende lautete der Kompromiss so: Ein Mal im Monat darf die Gudvanger Straße zum Kinderspielplatzwerden. Darauf hatten sich Anwohner und Bezirk im Juni vor Gericht geeinigt.

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