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Trotz Ausnahmezustand konnte die Feuerwehr nicht alle Keller trocken halten - auf viele Berliner kommen deshalb hohe Kosten zu.

© picture alliance / Maurizio Gambarini

Berliner Wasserbetriebe: Vielen Berlinern drohen nach Unwettern hohe Kosten

Abwasserleitungen, die nach draußen gehen, dürfen nur von den Wasserbetrieben repariert werden – zu deren Konditionen. Viele Berliner ärgert das.

Von Sandra Dassler

Die starken Regenfälle dieses Sommers haben manchem Berliner böse Überraschungen und hohe Kosten beschert – auch Tagesspiegel–Leser Bernhard V. (Name geändert) aus Charlottenburg. Er entdeckte nach dem Starkregen im Juni ein kleines Loch in der Abwasserleitung seines Hauswasserkastens in der Knobelsdorffstraße. „Das war wahrscheinlich durch den Überdruck entstanden“, sagt er: „jedenfalls floss das Wasser in den Keller. Wir haben dann im Haus gemeinsam das Loch notdürftig verschlossen und den Klempner informiert. Doch dieser teilte uns mit, dass die Leitung ausschließlich von den Berliner Wasserbetrieben repariert werden darf.“

Erst nach mehreren Versuchen, weil das Wasser weiter im Keller stand, habe man ihm zwei Wochen später endlich einen Techniker geschickt, erzählt Bernhard V.: „Dieser durfte das Rohr aber noch nicht reparieren, sondern nur eine Bestandsaufnahme machen – ein Standardvorgehen, wie man mir versicherte. Pro Stunde erhält dieser Techniker – egal bei welcher Tätigkeit – 170 Euro. Es hat gefühlt eine Stunde gedauert, um festzustellen, dass es sich um ein Loch im Rohr handelte, was eigentlich mit bloßem Auge erkennbar war.“

"Das Wort Angebot ist der blanke Hohn"

Wieder vergingen zwei Wochen, noch einige Male rief Bernhard V. bei den Wasserbetrieben an, als er endlich ein Angebot für die Instandsetzung erhielt. „Da ausschließlich die Wasserbetriebe das Rohr reparieren dürfen ist das Wort Angebot der blanke Hohn“, sagt er: „Die Kosten für die Reparatur eines etwa 50 Zentimeter langen Rohres belaufen sich laut Wasserbetrieben auf rund 3500 Euro.“

Bernhard V. ist im Schock. Doch was soll er tun? „Entweder zahlen wir oder reparieren selbst und machen uns vielleicht strafbar“, sagt er: „Wir haben derzeit übrigens immer noch Wasser im Keller, da die Wasserbetriebe mit dem von uns geforderten Grundbuchauszug nicht zufrieden waren. Es reichte Ihnen anscheinend nicht, dass die beiden Eigentümer des Hauses den Auftrag unterschreiben“. Bei den Wasserbetrieben weist man die Kritik zurück. Es stimme, dass man bei fehlendem Eigentumsnachweis einen Grundbuchauszug verlange, sagt Sprecherin Astrid Hackenesch-Rump. Es stimme auch, dass man für die Begutachtung eines Schadens eine Pauschale von 170 Euro verlange. „Aber da sind immer zwei Kollegen in einem Fahrzeug voller Technik im Einsatz“, sagt die Sprecherin: „Und der Kollege hat keinesfalls nur das Loch festgestellt, sondern den Hauskasten und die Leitungen nach draußen begutachtet.“

Dass nur die Wasserbetriebe reparieren, dient der Sicherheit der Bürger

Dabei habe er unter anderem festgestellt, dass der Hauskasten völlig erneuert werden muss und das Rohr nicht nur auf einer Länge von 50 Zentimetern, sondern auf mehr als zwei Metern erneuert werden müsse. „Wir schreiben solche Leistungen aus und wählen unter den Angeboten mehrerer Baufirmen natürlich das günstigste, sagt Astrid Hackenesch-Rump. Sie könne verstehen, dass der Kunde über die Höhe der Rechnung erschrocken sei, aber es sei ja auch eine Menge zu tun. So müsse man etwa eine Baugrube auf dem Gehweg ausheben.

Dass nur die Wasserbetriebe die Reparaturen vom Hauskasten nach draußen durchführen dürfen, sei Bestandteil der den „Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin“ und diene der Sicherheit aller Bürger. Abwasser kann durch undichte Leitungen ins Grundwasser gelangen und die Trinkwasservorkommen gefährden.

3500 Euro Reparaturkosten

„Ab dem Hauskasten dürfen tatsächlich nur die Wasserbetriebe Reparaturen vornehmen“, sagt ein Berliner Installateur, der seinen Namen nicht nennen möchte. „Bezahlen muss aber immer der Hausbesitzer. Noch verrückter ist es bei den Leitungen, die nach draußen gehen beziehungsweise sich im öffentlichen Straßenland befindet. Die gehören zumeist den Wasserbetrieben, die also ihr eigenes Netz reparieren. Zahlen muss aber auch dafür der Hausbesitzer.“ Viele Kunden ärgerten sich über hohe Preise, sagt der Installateur weiter: „Ich denke mal, dass ein Konkurrent die gleichen Arbeiten um die Hälfte, auf jeden Fall aber um ein Drittel günstiger ausführen würde. Aber Konkurrenz gibt es ja auf diesem Gebiet nicht.“

Bernhard V. hat sich inzwischen zähneknirschend, wie er sagt, damit abgefunden, die knapp 3500 Euro zahlen zu müssen: „Ich finde es frustrierend, dass man als Hausbesitzer die Reparatur des Eigentums der Wasserbetriebe bezahlen muss – und dann auch noch alternativlos zu ihren Konditionen.“

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