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Große Freiheit. Auf dem Tempelhofer Feld ist viel Platz. Aber ein Risiko, wenn langsame und schnelle Freizeitsportler sich begegnen, bleibt.

© dpa/Zinken

Nach Unfall auf dem Tempelhofer Feld: Radfahrer will Schadensersatz - und scheitert vor Gericht

Ein Radler prallt mit einem Kettcar zusammen - und klagt auf Schadensersatz. Das Gericht betont: Auf dem Tempelhofer Feld gilt die StVO nur teilweise.

Es war März 2015 und die übliche Mischung auf dem Tempelhofer Feld. Auf der fast 15 Meter breiten Außenbahn um die Landepisten fuhr eine Gruppe Acht- bis 14-Jähriger mit Kettcars, als sich von hinten ein Radfahrer näherte. Der wollte – nach eigener Aussage mit fünf bis sieben Metern Abstand – rechts überholen, als plötzlich das rechte Kettcar in seine Richtung ausgeschert sei. Beide stießen zusammen, wobei der Radler über den Lenker flog und sich Ellenbogen und Mittelhandknochen brach. Dafür wollte er von dem Stadtteilzentrum, mit dessen Betreuer die Kinder unterwegs waren, 7000 bis 13.000 Euro Schadensersatz und die Feststellung, dass das Stadtteilzentrum als Arbeitgeber des Betreuers für künftige Folgekosten aufkommen muss.

Zunächst hatte das Berliner Landgericht die Klage abgewiesen, aber der Radler ging in Berufung – und behauptete nun außerdem, der Betreuer, der hinten rechts auf dem am Unfall beteiligten, von einem Kind gelenkten Kettcar saß, habe ihn bemerkt und trotzdem das Kommando gegeben: „Und jetzt alle nach rechts.“

Ob diese Version stimmte und wie genau der Unfall geschah, ließ sich nicht mehr klären. Der Betreuer stellte den Fall etwas anders dar: Er habe nur dem Fahrer des rechten Kettcars gesagt, er solle nach rechts fahren, um nicht mit dem linken Nachbarn zusammenzustoßen.

Schon mehrere schwere Unfälle

Das Kammergericht wies die Berufung jedenfalls zurück. In ihrem am Freitag bekannt gewordenen Urteil stellte die Kammer fest, dass sich Kettcars zwar auf einer regulären Straße innerorts wie Fußgänger bewegen, also rechts halten müssen. Aber das Tempelhofer Feld sei keine solche Straße für fließenden Verkehr, sondern ein Freizeitgelände. Dort bleibe von der StVO die Grundregel, stets Vorsicht und Rücksicht walten zu lassen. Dieses Prinzip habe der Betreuer nicht verletzt, auch wenn sein Schützling einen Schlenker machte. Die Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Schwere Unfälle auf dem fast vier Quadratkilometer großen Tempelhofer Feld sind zwar selten, aber passieren immer mal wieder. Besonders folgenschwer waren der tödliche Zusammenprall eines Radfahrers mit einem Jogger im Jahr 2013 sowie der Sturz eines Radfahrers im Herbst 2015, der in den herabfallenden Schirm eines Kitesurfers geriet und später an seinen schweren Kopfverletzungen starb. Das Kitesurfen wurde daraufhin auf einen markierten Bereich beschränkt, von dem sich das übrige Publikum möglichst fernhalten soll. Laut Parkordnung müssen diejenigen, die schnelle Sportarten ausüben, besondere Rücksicht auf die anderen Besucher nehmen.

Im Mai dieses Jahres stieß eine Rennradfahrerin mit einem anderen Radfahrer zusammen, als sich ihre Wege am Ende der südlichen Landebahn kreuzten. Beide Beteiligte wurden schwer verletzt in Krankenhäuser gebracht.

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