zum Hauptinhalt
Der Berliner Kammergerichtspräsident Pickel fordert nach dem Trojanerangriff mehr Sicherheit für das Computernetz der Behörde.

© dpa

Nach Trojaner-Angriff auf Berliner Kammergericht: Präsident Pickel will neues Konzept für IT-Sicherheit

Kammergerichtspräsident Bernd Pickel fordert mehr Datensicherheit. Das Gericht sei trotz des Trojaner-Angriffs arbeitsfähig.

Knapp vier Wochen nach dem erfolgreichen Angriff des Trojaners „Emotet“ auf das IT-System des Kammergerichts hat Präsident Bernd Pickel am Montag Konsequenzen angekündigt.

Per Pressemitteilung erklärte er: „Aufgrund dieses Sicherheitsvorfalls gehören alle bisherigen Regelungen des Kammergerichts über die Organisation unseres Computernetzes und über die künftige Nutzung der IT durch unsere Mitarbeitenden auf den Prüfstand“

„So schnell wie möglich“ wolle er ein Gesamtkonzept vorstellen, das mit allen betroffenen Stellen und Gremien erarbeitet und abgestimmt werden soll. Dazu gehöre „eine zeitgemäße Regelung, wie Richter mit sicherer elektronischer Technik im Gericht und natürlich auch zu Hause arbeiten können“, erklärte Pickel.

Er ergänzte: „Die bisherigen Regeln zur Nutzung von IT-Systemen durch alle Mitarbeitenden werden deshalb im Rahmen des schon erwähnten Gesamtkonzeptes auch insoweit überprüft und gegebenenfalls klargestellt, beziehungsweise angepasst.“

Im Umkehrschluss heißt das aber auch: Ein solches, von Pickel als „Gesamtkonzept“ bezeichnetes Regelwerk zum datenschutzkonformen Umgang mit der von Richtern teilweise als hoffnungslos überalterten Technik hat es bislang nicht gegeben. Berichten aus der Richterschaft zufolge entschieden die von Amtswegen unabhängigen Richter individuell, wie sie mit den Daten von Beschuldigten, Betroffenen, Zeugen oder gar V-Leuten umgingen.

Kritik an „Home-Office“

Viele von ihnen transportierten die sensiblen Daten auf privaten Speichermedien zwischen den dienstlichen und für die Heimarbeit genutzten und ebenfalls privaten Rechner hin und her. Datenschützer und IT-Experten kritisierten dieses Vorgehen scharf.

Zwar ist diese Praxis laut Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz erlaubt. Eine darin ebenfalls formulierte Meldepflicht an den Dienstherren wiederum wurde offenbar ignoriert. Am Freitag hieß es in der Antwort des Kammergerichts auf einen Fragenkatalog des Tagesspiegels, man wisse nicht, wie viele und welche Mitarbeiter auch zu Hause arbeiten.

Am Montag wiederum stellte Pickel klar: „Wir arbeiten gegenwärtig mit Hochdruck an der Klärung aller dafür notwendigen Fragen.“ Die Sicherheit der Daten und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz „haben dabei für mich oberste Priorität“.

Zurück ins „Papierzeitalter“

Die zuletzt aus den Reihen der zunehmend frustrierten Richterschaft an die Öffentlichkeit lancierten und als „gängige Praxis“ bezeichneten Vorgehensweisen dürften diesem Vertrauen schweren Schaden zugefügt haben.

Für Missfallen im Kollegium sorgt darüber hinaus das anhaltende Schweigen des Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne) zur Lage am Kammergericht. Zuletzt hatte ein Sprecher des bis zu seinem Einzug ins Abgeordnetenhaus 2006 selbst als Verwaltungsrichter tätigen Behrendt erklärt, eine bereits vor dem Virus-Befall durch den Richterrat des Kammergerichts ausgesprochene Einladung an Behrendt habe diesen nicht erreicht.

Auch jetzt, da das Gericht vom Internet abgeschnitten ist und ins „Papierzeitalter“ zurückgeworfen wurde, kam bislang kein Termin zustande. Mit Blick auf „Emotet“ erklärte der Sprecher, mit Einzug der e-Akte würden die Richter mit Dienstnotebooks ausgestattet. Dann stelle sich die Frage nach der Nutzung von privaten Datenträgern nicht mehr. Die e-Akte kommt zum 1. Januar 2023, frühestens.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false