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Ein 55-jähriger Frührentner muss sich vor Gericht verantworten.

© Schlierner/Fotolia

Missbrauch trotz Führungsaufsicht: Trotz Polizeibeobachtung: Sexualtäter verging sich erneut an Mädchen

Bernd W. hatte bereits über vier Jahre wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis gesessen. Trotz engmaschiger Kontrolle wurde er erneut zum Täter.

Für eine Familie mit sechs Kindern, vier bis 13 Jahre alt, wurde Bernd W. schnell zu einem guten Onkel. Wenn er kam, übte er mit der achtjährigen Mona lesen, half bei Einkäufen, zeigte sich finanziell großzügig. Besonders, wenn es um Mona ging. Ihre Eltern, die W. nach Jahren wiedergetroffen hatten, ahnten nichts von der Gefahr, die von dem 55-Jährigen ausging. Er stand als verurteilter Sexualstraftäter unter Führungsaufsicht. Er wurde, so die Anklage, dennoch rückfällig

Der gelernte Schlosser und Frührentner soll sich rund eineinhalb Jahre nach seiner Haftentlassung an Mona (Name geändert) vergangen haben. Wieder steht W. nun vor dem Landgericht. Kaum war die Anklage mit insgesamt 24 Vorwürfen verlesen, schimpfte der füllige Mann laut und erbost. Ermittler hätten „da was zusammengebastelt“. Er würde in einem falschen Licht gezeigt. „Ich spiele hier nicht mit“, wetterte er und hüllte sich dann in Schweigen. W. werde an einem der nächsten Tage aussagen, kündigte die Verteidigerin an. 

W. durfte sich Minderjährigen nicht nähern

Bernd W. erhielt 2003 wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern eine Bewährungsstrafe. 2011 stand er dann vor dem Landgericht. Wieder hatte er sich an einem Mädchen vergangen, mehrfach. Zudem hatte man bei ihm Kinderpornografie entdeckt. Vier Jahre und drei Monate Haft ergingen. Die Strafe verbüßte er bis auf den letzten Tag. Das Landgericht ordnete kurz vor der Entlassung Führungsaufsicht an.  

Dieses Rechtsinstrument gibt es seit 1975. Die Führungsaufsicht ist eine „Maßregel der Besserung und Sicherung“. Fünf Jahre dauert sie in der Regel – auch für W. galt das. Ein möglichst engmaschiges Netzt soll um die betroffenen Ex-Häftlinge geknüpft werden. Die Führungsaufsicht umfasst meistens eine Reihe von Weisungen wie wöchentliche Meldung bei Polizei und beim Bewährungshelfer. Im Falle von W. gehörte eine strikte Kontaktsperre dazu. Er durfte sich Minderjährigen nicht nähern. Verstöße gegen Weisungen können mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. 

Nun droht W. die Sicherheitsverwahrung

Im Januar 2015 öffneten sich für W. die Gefängnistore. Im Frühjahr 2016 traf er in einem Bus die achtköpfige Familie. Im Sommer fuhr er mit ihnen an die Ostsee. Im Herbst übernachtete vor allem Mona mehrfach bei ihm in Köpenick. Laut Anklage kam es zu mehreren sexuellen Übergriffen. Er habe das schlafende Kind angefasst, pornografisch fotografiert. In einem Fall habe das Kind bei einem Missbrauch im Wohnzimmer „vor Schreck und Schmerzen geweint“, so die Anklage. 

 Lückenlose Kontrollen der Weisungen sind nicht möglich, die Ex-Häftlinge müssen aber mit Kontrollen rechnen. Eine „Gefährderansprache“ durch die Polizei fand auch bei W. nach einem anonymen Hinweis Ende 2016 statt. Ihm wurde wohl wieder bewusst, dass man ihn im Blick hat. Wenige Tage später offenbarte sich W. gegenüber seiner Bewährungshelferin. Nun droht ihm neben einer erneuten Haftstrafe auch die Sicherungsverwahrung. In einem vorläufigen Gutachten soll W. als gefährlich für die Allgemeinheit eingeschätzt worden sein. Fortsetzung: Der Montag.

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