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700 Scheinvaterschaften sind den Berliner Behörden derzeit bekannt.

© Doris Spiekermann-Klaas

Millionenkosten für den Steuerzahler: Scheinväter: Senat wartet auf gesetzliche Regelung

Schon 2010 forderte ein Neuköllner Bezirksstadtrat eine Stelle zur Ermittlung von Scheinvaterschaften – nun soll ein Bundesgesetz helfen.

Den Behörden sind sogenannte Scheinvaterschaften, mit denen Asylbewerberinnen ein Bleiberecht erhalten wollen, seit Langem bekannt. Schon 2010 hatte der Neuköllner Bezirksstadtrat Falko Liecke (CDU) bei der Ausländerbehörde eine Stelle zur Ermittlung von Scheinvaterschaften gefordert und sich über Millionenkosten für den Steuerzahler beklagt. Doch die Innenverwaltung hat bislang keinen Überblick über das Ausmaß der illegalen Geschäfte – denn für die Anerkennung von Vaterschaften wird gezahlt. Der Senat setzt auf die im Mai vom Bundestag verabschiedete Gesetzesnovelle zur Durchsetzung der Ausreisepflicht. Darin enthalten sind Maßnahmen zur Verhinderung „missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen, die wiederholt von den Bundesländern gefordert wurden“.

Zehn Vaterschaften pro Mann

Ausländerbehörden dürfen künftig bei Verdacht prüfen, ob eine Vaterschaftsanerkennung rechtens war. Dies ist heikel, der Verdacht – so sagen Juristen – müsse gut begründet sein, denn Elternschaft, Privatsphäre und Familie seien zu Recht hohe Güter. Berlin gilt als Hochburg der Betrugsmasche. Polizei und Staatsanwälte gehen – wie am Montag berichtet – von einem bundesweiten Betrugskartell mit deutschen Scheinvätern aus. Demnach beantragen zunehmend schwangere Frauen und junge Mütter aus Vietnam, Afrika und Südosteuropa hierzulande Asyl. Um einen Bleibestatus zu erhalten, bezahlen sie an Scheinvater und Notare bis 5000 Euro für eine anerkannte Vaterschaft. Die Berliner Staatsanwaltschaft stieß auf Personen, die zehn Vaterschaften anerkannt haben sollen.

Unterhalt zahlen die Väter nicht

Allein in Berlin sollen in den vergangenen Monaten 700 Schein-Vaterschaften ermittelt worden sein. Dies sind vorläufige Angaben, denn letztlich müssten Vaterschaftstests angeordnet werden. Das Bundesinnenministerium spricht von einem „Geschäftsmodell der Aufenthaltserschleichung“ und geht deutschlandweit von 5000 Fällen pro Jahr aus. Dazu käme noch eine Dunkelziffer.

Die Kinder erhalten durch die von Deutschen anerkannte Vaterschaft automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, die Mütter dürfen legal bleiben. Unterhalt für die Kinder zahlen die Scheinväter nicht, da sie meist Sozialhilfe beziehen. Das übernimmt der Staat durch den Unterhaltsvorschuss bis zum zwölften Geburtstag des Kindes. Die Schwangeren kommen oft mit Touristenvisa nach Deutschland, erhalten solange vorläufig Asyl, wie sie im Mutterschutz sind. Der RBB berichtete von einem Haus, in dem 70 schwangere Frauen aus Vietnam wohnen.

Bisher kein Go aus Karlsruhe

Mit der Gesetzesnovelle reagierte der Bundestag auch auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, jetzt haben auch die Behörden eine Handhabe. Karlsruhe hatte 2013 die Anfechtung einer Vaterschaft selbst im Verdachtsfall untersagt. Eine Vaterschaft war demnach immer legal, auch wenn es sich biologisch nicht um den Erzeuger handelte.

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