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Wohnungsnot in Berlin - auch die Mietpreisbremse kann wenig ausrichten.

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Mietpreisbremse: Berliner Landgericht schaltet Bundesverfassungsgericht ein

Das Berliner Landgericht hatte die Mietpreisbremse im September als verfassungswidrig eingestuft. Nun muss Karlsruhe entscheiden.

Das Berliner Landgericht hat zur Frage der Mietpreisbremse das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Die zuständige Zivilkammer halte die entsprechende Vorschrift für verfassungswidrig und habe beschlossen, den Fall den Karlsruher Richtern vorzulegen, erklärte das Gericht am Montag.

Im September hatte das Landgericht bereits in einem sogenannten Hinweisbeschluss festgestellt, dass die seit 2015 geltende Mietpreisbremse zur Begrenzung der Preise bei Neu- und Wiedervermietungen verfassungswidrig sei, da sie zu einer Ungleichbehandlung von Vermietern führe. Das verstoße gegen Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes. Denn die Mietpreisbremse begünstige Vermieter, die bereits vor deren Einführung Mieten oberhalb der Höchstgrenzen verlangt hatten, weil sie diese nicht senken müssen. Die Einschätzung des Landesgerichts hat allerdings keine Konsequenzen, da nur das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als verfassungswidrig erklären kann.

Berliner Mieterverein beklagte "dramatische Entwicklung"

Eigentlich verbietet die Mietpreisbremse Vermietern von freien Wohnungen, von Mietern mehr als die nach dem Mietspiegel ortsübliche Miete zu verlangen - plus ein Aufschlag von zehn Prozent. Wohnungen allerdings, die bereits vor 2015, als das Gesetz eingeführt wurde, für mehr Geld vermietet waren, sind von dieser "Kappungsgrenze" ausgenommen. Ebenso Wohnungen, die aufwendig modernisiert wurden.

Obwohl das Gesetz also in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietkosten deckeln sollte, beklagte der Chef des Berliner Mietervereins Reiner Wild im September eine "dramatische Entwicklung" - Drei von vier Wohnungseigentümern forderten demnach bei einer Mieterhöhung mehr Geld als zulässig und könnten sich dabei auf den im März erschienenen Mietspiegel 2017 berufen. (mit AFP)

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