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Dinge verschwinden. Dem Handel wird massenhaft Ware geklaut.

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Kriminalität: Diebstahl wird in Berlin kaum noch verfolgt

Der Einzelhandel beklagt inzwischen Milliardenschäden. Die Justiz stellt derweil sogar Verfahren bei Wiederholungs- und Raubtaten in Serie ein.

Von Fatina Keilani

Die Justiz ist nicht nur überlastet, sondern versagt streckenweise völlig. Zum Beispiel werden Ladendiebstähle oft auch dann nicht verfolgt, wenn es sich um Wiederholungstaten handelt und hoher Schaden entstanden ist. Dies wurde kürzlich bei einer Diskussionsveranstaltung des Deutschen Richterbunds (DRB) ganz deutlich. „Ist die Justiz zu milde?“, lautete das Thema des Abends, und Peter Schröder, Jurist beim Einzelhandelsverband, stand auf und schilderte seine Erfahrungen.

„Ich könnte jetzt viele Beispiele nennen“, sagte Schröder. „Wir haben etwa einen Wiederholungstäter, der innerhalb von 24 Monaten einen Schaden von 20 000 Euro verursacht hat, wobei man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen kann. Bei Festnahmen wird er renitent. Und trotzdem sind Verfahren gegen ihn immer wieder eingestellt worden.“ Auf dem Podium saß unter anderem Berlins Generalstaatsanwalt Ralf Rother, der sich nun von Schröder die Frage anhören musste: Haben wir den Zeitpunkt erreicht, wo die Justiz Verfahren einstellt, weil sie der Sache nicht mehr Herr wird? Wo sie aus Effizienzgesichtspunkten auf Strafverfolgung verzichtet?

Rother zögerte nicht und stellte sich auf Schröders Seite. „Wenn es ein Wiederholungstäter ist, in dieser Vielzahl von Fällen, mit diesem Ausmaß von Schaden, dann dürfen diese Fälle nicht einfach eingestellt werden. Ohne Wenn und Aber. Das hätte nicht passieren dürfen“, sagte Rother.

Schröder schilderte ein anderes Beispiel, in dem ein Mann binnen zwölf Monaten 483 Artikel stahl, 6500 Euro Schaden verursachte und nichts passierte. „Der ist weiter on tour, der klaut unbehelligt, das führt zu einer hohen Frustration bei den Einzelhändlern, die Polizei nimmt die Fälle schon gar nicht mehr auf– das unterhöhlt das Vertrauen in den Rechtsstaat.“

Was ist die Justiz dem Staat wert?

Hier nun hob Rother das Thema auf die nächsthöhere Ebene: „Hier frage ich: Was sind wir eigentlich dem Staat wert? Wie viel gibt der Staat für uns aus?“, so Rother, und lieferte gleich die Antwort: „In Berlin werden nur 2,8 Prozent des Gesamthaushalts für die Justiz ausgegeben. Das ist viel zu wenig. Die Justiz ist der Garant für das Sicherheitsgefühl und das Zusammengehörigkeitsgefühl in diesem Land.“ Früher am Abend hatte Rother bereits ausgeführt, dass ohnehin nur 17 Prozent der Verfahren jemals vor einen Richter kämen; rund 83 Prozent würden von den Strafverfolgungsbehörden erledigt.

André Schulz vom Bund Deutscher Kriminalbeamter schilderte das Phänomen eingeschleuster Georgier, die den ganzen Tag nichts anderes taten, als gewerbsmäßig zu stehlen: „Das Bundeskriminalamt hat ausgerechnet, dass allein diese Personengruppe, obwohl es von ihnen nur eine niedrige vierstellige Zahl in Deutschland gibt, mehr als 100 Millionen Euro Schaden pro Jahr verursacht hat“, so Schulz. Insgesamt klauen Kunden laut Einzelhandelsverband jährlich im Wert von 2,2 Milliarden Euro, Mitarbeiter vergrößern das Loch um weitere 800 Millionen Euro.

Schon beim Thema Wohnungseinbrüche waren sich Schulz und Rother einig gewesen, dass es nicht reiche, wenn die Polizei nur zur „Beileidskundgabe“ vorbeikomme. „Da wird man als Geschädigter in seinen Grundfesten getroffen“, sagte Rother, „solche Breitendelikte, zum Beispiel auch Körperverletzung im öffentlichen Nahverkehr, die können jedem passieren und müssen verfolgt werden, aber leider ist es so: Wir kommen da an Grenzen.“

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