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Aussicht aus der Abteilung 5 für Sicherungsverwahrung der JVA Tegel.

© dpa

Justizstreit: Berliner Sicherungsverwahrter ist frei, obwohl er als gefährlich gilt

Der Sicherungsverwahrte S. kommt frei – ohne Überwachung. Staatsanwaltschaft und Gericht schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Die Entscheidung über eine Fußfessel soll erste Ende der Woche fallen, S. wäre dann der erste Berliner, der sie trägt.

Um 10.30 Uhr ist der Sicherungsverwahrte Karl S. (Name geändert) am Mittwoch aus der JVA Tegel in die Freiheit entlassen worden, nach etwa 14 Jahren Haft. Sofort danach begannen gegenseitige Schuldzuweisungen zwischen Staatsanwaltschaft und Gerichten, wieso diese Entlassung nicht verhindert werden konnte.

Wie berichtet, schätzen Landeskriminalamt und JVA Tegel den 62-Jährigen „weiterhin als gefährlich ein“, wie es in einem internen Protokoll der Justizverwaltung heißt. An einem „Runden Tisch“ sämtlicher Behörden vor vier Wochen nahmen alleine sieben Spezialisten des Landeskriminalamtes teil. Dabei entstand die Idee, für den Mann eine elektronische Fußfessel zu beantragen. Doch das war zu kurzfristig, Karl S. kam ohne diese Fessel frei. Eine Entscheidung soll erst Ende der Woche fallen, er wäre der erste Berliner, der sie tragen müsste.

„Die Staatsanwaltschaft sollte nicht mit dem Finger auf die Gerichte zeigen“, wies Gerichtssprecher Tobias Kaehne gestern Kritik von Ermittlern an der jüngsten Gerichtsentscheidung zurück. Das Kammergericht habe nicht anders handeln können. Tatsächlich habe die Staatsanwaltschaft schon im vergangenen Jahr versäumt, die Weichen zu stellen, hieß es.

Wer hat den Fall verbockt?

Dem Vernehmen nach wird derzeit zwischen Strafverfolgern und Gerichten heftig gestritten, wer den Fall verbockt habe. Bei der Staatsanwaltschaft war nach der Freilassung des Gewalttäters von „Alarmstufe Rot“ die Rede. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, sagte am Mittwoch, dass die Beschwerde wegen „geringer Erfolgsaussichten“ zurückgezogen worden war. In Justizkreisen wird dies als juristischer Fehler gesehen, der nicht mehr geheilt werden konnte.

Karl S. weiß genau, wem er die Freiheit verdankt: „Die Staatsanwaltschaft ist doch selbst schuld, weil sie ihre Beschwerde gegen die Entlassung zurückgezogen hat.“ Der 62-Jährige sagte das am Mittwoch genau 15 Minuten, nachdem sich das Tor in Tegel hinter ihm ein letztes Mal geschlossen hatte, im Auto sitzend in der Müllerstraße. Er hatte den Hinterausgang genommen, weil vorne am Haupttor ein Fotograf einer Boulevardzeitung lauerte. Seit 1998 hatte S. in Tegel gesessen, abzüglich der etwa elf Monate im Jahr 2007/08.

Mit diesen elf Monaten hatte Karl S. erstmals Justizgeschichte geschrieben. Erstmals hatte sich ein Sicherungsverwahrter in Freiheit geklagt, weil die Justiz ein erforderliches Gutachten schlicht verschlampt hatte. Der Fall hatte hohe Wellen geschlagen, die damalige Justizsenatorin Gisela von der Aue hatte im Abgeordnetenhaus Fehler zugegeben und sich dafür entschuldigt. Die Bevölkerung, sagte die Senatorin damals, könne aber ruhig schlafen, da S. ein Beziehungstäter sei. Erst im Mai 2008 gelang es, S. wieder in Sicherungsverwahrung zu nehmen, S. hatte sich damals freiwillig gestellt. Straftaten hat er in den elf Monaten nicht begangen.

Gefahr für eine Therapeutin

Nach  Einschätzung von Landeskriminalamt und JVA Tegel ist S. jedoch eine große Gefahr für eine bestimmte Frau, nämlich die Therapeutin, bei der er 2010 mehrere Monate in Behandlung war. Von dieser Frau, ihrem Haus, ihrer Arbeitsstätte und dem Chor, in dem sie singt, muss S. mindestens 50 Meter Abstand halten, so die Bewährungsauflage des Gerichts. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, dass S. sogar 5 Kilometer Abstand vom Haus der Psychologin direkt hinter der Berliner Stadtgrenze halten muss, von ihrer Arbeitsstelle in Tegel zwei Kilometer. Mit der elektronischen Fußfessel soll dies überwacht werden. Nun wird die Frau von der Polizei geschützt.

S. verweist darauf, dass er die Therapeutin nie bedroht habe. Dies sieht auch das Kammergericht so: „Seine Absicht, zivilrechtlich gegen seine ehemalige Therapeutin vorzugehen, ist ihm nicht vorzuwerfen.“ S. verweist darauf, dass er alleine in diesem Jahr etwa 140 Mal unbegleiteten, meist ganztägigen Ausgang aus Tegel hatte – passiert sei nichts. Der 62-Jährige war 1998 zu sechseinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, mit anschließender Sicherungsverwahrung: Er hatte seiner Freundin aus Wut über die Trennung eine Schere in den Hals gerammt. Vorangegangen waren zahlreiche Straftaten seit 1970, viele davon wegen Körperverletzung. Opfer waren oft Frauen aus dem Bekanntenkreis.

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