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Eine Gedenkfahrt - organisiert von Aktivisten des Volksbegehren Fahrrad.

© dpa

Initiative für Radverkehrsgesetz: Fahrrad-Volksentscheid verklagt den Senat wegen Untätigkeit

Seit einem halben Jahr prüft die Verwaltung den Entwurf des Radverkehrsgesetzes. Jetzt klagt die Initiative - und der Senat schweigt.

Die Initiatoren des Fahrrad-Volksentscheids verklagen den Senat. Am Donnerstagmorgen hat die Initiative nach eigenen Angaben eine Untätigkeitsklage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Damit soll der Senat gezwungen werden, möglichst schnell die Zulässigkeitsprüfung des Radverkehrsgesetzes abzuschließen, dessen Entwurf die Initiative Mitte Juni eingereicht hat. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage.

Angesichts der langen Dauer sieht die Initiative ihre Rechte verletzt: Laut der Berliner Verfassung sei die gesetzgeberische Gewalt durch Volksvertretung und Volksabstimmungen gleichberechtigt vorgesehen. Die Initiative werde durch die Verzögerung um ihr Recht auf Planungsfreiheit und Ausrichtung auf einen Wahltermin gebracht.

Im Gesetz zur direkten Demokratie sind keine konkreten Fristen benannt. Allerdings liegt das Radverkehrsgesetz schon jetzt viel länger bei der Verwaltung als alle anderen Volksbegehren, deren Zulässigkeit jeweils binnen weniger Wochen geprüft worden war.

Für den Fahrrad-Volksentscheid bedeutet die lange Dauer, dass der avisierte Abstimmungstermin zur Bundestagswahl im September 2017 nicht mehr zu halten ist. Damit wächst das Risiko, dass der Entscheid am Quorum scheitert. Für einen Erfolg müssten 20 Prozent der Wahlberechtigten, also deutlich mehr als 600.000 Menschen, für den Gesetzentwurf stimmen. Allerdings ist das Thema offensichtlich populär: Mit mehr als 100.000 gesammelten Unterschriften binnen Monatsfrist in der ersten Stufe war das Volksbegehren bisher das mit Abstand erfolgreichste in Berlin. Die neue rot-rot-grüne Koalition hat signalisiert, dass sie wesentliche Forderungen daraus übernehmen will.

Vor wenigen Tagen hatte der Fahrrad-Volksentscheid bereits den scheidenden Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) in einem offenen Brief aufgefordert, die Prüfung schnellstens abzuschließen. Die Verwaltung wird mit dem Regierungswechsel aufgeteilt: Den Verkehrs- und Umweltbereich soll Regine Günther als Senatorin für die Grünen übernehmen, für Baupolitik wird Katrin Lompscher (Linke) zuständig. Die - inhaltlich zuständige - Stadtentwicklungsverwaltung verwies auf Anfrage auf die Innenverwaltung als formal zuständige Stelle. Dort hieß es: "Im Hinblick auf die anstehende Klage werden wir uns dazu nicht äußern."

Bei einer früheren Anfrage hatte es geheißen, die inhaltliche Zulässigkeitsprüfung werfe "komplexe juristische Fragen auf, die in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als für den Straßenverkehr zuständiger Fachverwaltung beantwortet werden müssen. Da wegen der Tragweite und der Natur dieser zu klärenden Rechtsfragen eine externe Expertise eingeholt wird, lässt sich der genaue Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung gegenwärtig nicht benennen.“

Die Fahrrad-Aktivisten werfen dem Senat auch vor, durch die lange Dauer den für Radfahrer lebensgefährlichen Status Quo auf den Straßen Berlins unnötig lange zu erhalten. Zuletzt war am Montag eine Radfahrerin in Neukölln von einem rechtsabbiegenden Lastwagen überfahren worden. Damit stieg die Zahl der Verkehrstoten seit Jahresbeginn in Berlin auf 50, von denen 15 mit dem Fahrrad unterwegs waren.

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