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Aufräumarbeiten nach einem illegalen Autorennen in der Tauentzienstraße Anfang 2016. Ein unbeteiligter Fahrer war ums Leben gekommen.

© Britta Pedersen/dpa

Illegale Autorennen in Berlin: Polizei will Raser-Autos versteigern

In Berlin wurden kürzlich teure Sportwagen beschlagnahmt. Zu Recht, wie ein Richter bestätigt. Jetzt sollen die Autos zu barer Münze gemacht werden.

In Berlin könnte es demnächst einen Lamborghini sowie drei weitere extrem hochmotorisierte Sportwagen von Audi, Mercedes und Jaguar im Sonderangebot geben: Nach Auskunft der Polizei hat ein Richter die Beschlagnahme der Autos – vier von insgesamt acht – am vergangenen Wochenende bestätigt. „Sie sollen nun zum Wohle der Allgemeinheit in Staatseigentum verbleiben mit dem Ziel der Einziehung“, sagte ein Polizeisprecher am Dienstag. Voraussichtlich würden die Autos später versteigert.

Die betroffenen Autos, die neu teils mehr als 100.000 Euro kosten, waren nach illegalen Rennen am Freitagabend auf dem Kurfürstendamm und in der Nacht zu Sonnabend am Sachsendamm von der Polizei gestoppt und zunächst vorläufig eingezogen worden. Das ist dank einer erst Mitte Oktober in Kraft getretenen Ergänzung des Strafgesetzbuches möglich: Illegale Autorennen können nun auch ohne Unfall mit mehrjähriger Haft bestraft und die beteiligten Fahrzeuge einkassiert werden.

Es gibt noch keine Präzedenzfälle

Außerdem heißt es, dass ein am Rennen beteiligter Autofahrer „in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist“. Ihren Führerschein dürften die 28 bis 38 Jahre alten Betroffenen also so schnell nicht wiedersehen. Ob und wann sie ihn neu beantragen können, dürfte Gerichte und Gutachter beschäftigen. Auch die Einziehung der teuren Autos dürfte noch die Justiz beschäftigen, zumal es zu den neuen Straftatbeständen bisher keine Präzedenzfälle gibt.

Noch offen ist der Fortgang bei den anderen vier Autos, die die Polizei am Wochenende nach ähnlichen Vorfällen einkassiert hat. Ein verunglückter BMW war ohnehin gestohlen, zwei Mercedes – einer davon bei demselben Unfall schwer beschädigt – gehören nach Tagesspiegel-Informationen Car2Go. Der vierte Wagen, ein Audi mit mehr als 600 PS, war laut Polizei ebenfalls ein Mietfahrzeug.

Wer ihn vermietet hat und ob der 24-jährige Raser am Steuer ihn überhaupt fahren durfte, war zunächst nicht zu erfahren. Üblicherweise werden Sportwagen nur an ältere Fahrer vermietet.

Sollte der Wagen dem Fahrer innerhalb der Familie geliehen worden sein, dürfte auch das nach Einschätzung einer Juristin beim ADAC einigen Ärger nach sich ziehen, sofern das Auto nicht als Mietwagen zugelassen und entsprechend versichert sowie die Vermietung als Gewerbe angemeldet war. Regulär vermietete Autos zieht die Polizei nach Auskunft eines Sprechers zunächst nur zur Gefahrenabwehr ein – also wenn die Beamten davon ausgehen, dass der Fahrer nach der Kontrolle weiterrast und dabei Menschen in Gefahr bringt.

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