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Der schwere Unfall ereignete sich im März 2013 auf dem Maifeld am Olympiastadion in Berlin.

© Hannibal/dpa

Hubschrauberunfall: Kein Schmerzensgeld für Polizistin

Die Polizistin, die bei einem Hubschrauberunfall 2013 schwere Verletzungen erlitt, hatte gegen die Bundesregierung und einen Piloten geklagt - und verloren.

Der Unfall war spektakulär – und tragisch. Beim Absturz eines Hubschraubers der Bundespolizei am 21. März 2013 im Schneegestöber am Olympiastadion starb ein Pilot, einer durch herumfliegende Trümmer schwer verletzten Bundespolizistin musste unter anderem der linke Unterschenkel amputiert werden.

Die Klage der Beamtin auf Schmerzensgeld in Höhe von 75 000 Euro gegen die Bundesrepublik und den Piloten des abgestürzten Hubschraubers hat das Landgericht jetzt in erster Instanz abgewiesen. Insgesamt waren neun Personen zum Teil schwer verletzt worden.

Am Unfalltag wollte die Bundespolizei den Einsatz gegen Fußball-Hooligans üben. Drei Hubschrauber sollten Beamte zum – verschneiten – Maifeld am Olympiastadion fliegen. Die Maschinen sollten nebeneinander landen. Dort wartete die jetzt klagende Bundespolizistin aus der Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf eine mitfliegende Journalistin.

Nachdem der erste Hubschrauber aufgesetzt hatte, wirbelte der zweite bei seiner Landung Schnee auf, dessen Wolke auch die schon gelandete Maschine umhüllte. Der Pilot des dritten Hubschraubers meldete exakt 89 Sekunden vor dem Unfall, der Schnee sei wieder weg.

Pilot muss nicht haften

Beim Landeanflug gab es jedoch eine weitere Schneewolke, die den Einweiser und die gelandeten Hubschrauber verdeckte. Der dritte Hubschrauber stieß nach dem ersten Bodenkontakt mit der zuerst gelandeten Maschine zusammen, in der der Pilot tödlich verletzt wurde.

Der Pilot müsse nicht haften, urteilte das Landgericht, weil er den Hubschrauber als Bundesbeamter gesteuert und damit hoheitlich gehandelt habe. Er habe den Unfall auch nicht vorsätzlich verursacht. Zudem habe der Pilot Erfahrungen beim Landen im verschneiten Gebirge. Die Klägerin hatte ihm vorgeworfen, er hätte das Risiko erkennen müssen.

Auch die Bundesrepublik sei nicht verpflichtet, ein Schmerzensgeld zu zahlen, entschieden die Richter. Es habe sich um einen Dienstunfall gehandelt.

Das Gericht stützte sich auf Gutachten der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) sowie von zwei Sachverständigen, die von der Staatsanwaltschaft beauftragt worden waren. Beim BFU hieß es, das gewählte Verfahren für Schneelandungen habe der gängigen Praxis entsprochen, sei aber „nicht verständlich und unzweckmäßig“ gewesen. Danach wurde es verändert.

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