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© Britta Pedersen dpa/lbn

Haftbefehl aufgehoben: Islamistischer Gefährder wieder auf freiem Fuß

Im Mai wurden drei Iraker in Berlin festgenommen. Nun ist einer von ihnen wieder frei - der Prozess wurde zu spät angesetzt. Wegen Personalmangels.

Von Frank Jansen

Zum ersten Jahrestag des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz gibt es im Landgericht eine unangenehme Geschichte. Die nächsthöhere Instanz, das Kammergericht, hat nach Informationen des Tagesspiegels am 5. Dezember beschlossen, die Untersuchungshaft für drei als gefährlich geltende Islamisten aufzuheben. Die Iraker Raad A., Abbas R. und Younis El-H. haben mutmaßlich für die Terrormiliz „Islamischer Staat“ gekämpft. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte die Männer allerdings nicht wegen Terrorverdachts angeklagt, es ging um bandenmäßigen Handel mit Rauschgift, darunter Kokain, Haschisch und Ecstasy-Tabletten.

Der Prozess soll am 24. Januar 2018 beginnen

Aus Sicht des 4. Strafsenats des Kammergerichts hätte es zu lange gedauert, bis die 18. Kammer des Landgerichts, eine Jugendkammer, in dem Verfahren ein Urteil hätte verkünden können. Der Prozess gegen die am 24. Mai 2017 festgenommenen Iraker soll am 24. Januar 2018 beginnen. Ein Urteil wäre erst Ende Juni zu erwarten. Eine Untersuchungshaft bis dahin ist nach Meinung des Kammergerichts nicht vertretbar. Die Strafprozessordnung lässt eine U-Haft länger als sechs Monate vor einem Urteil nur in besonderen Fällen zu.

Auf freien Fuß kam indes nur der 20 oder 22 Jahre alte Younis El-H. Sein genaues Alter wie auch sein korrekter Name sind nicht bekannt. Der Mann kam 2014 als Flüchtling nach Deutschland. Er soll auch bereits mit Eigentums- und Gewaltdelikten aufgefallen sein. Die beiden mutmaßlichen Komplizen sitzen weiter in Untersuchungshaft, weil die Bundesanwaltschaft gegen sie wegen Terrorverdachts und Kriegsverbrechen ermittelt.

Das Berliner Landeskriminalamt hatte El-H. im Mai als „Gefährder“ eingestuft. Damit gilt der Iraker als potenzieller Terrorist. Dass er nun frei ist und womöglich untertaucht, bewerten Sicherheitskreise als fatal. Erst recht vor dem Hintergrund, dass auch Anis Amri, der Attentäter vom Breitscheidplatz, schon lange vor dem Anschlag als Drogendealer und Gefährder bekannt war.

Die Gerichtssprecherin bestätigt Aufhebung der Haftbefehele

Die Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Lisa Jani, bestätigte die Aufhebung der Haftbefehle. Der späte Beginn des Prozesses „beruht letztlich auf der Belastung der Jugendkammer und damit defizitären Ausstattung der Justiz mit personellen und sächlichen Mitteln“, schilderte Jani am Montag die Meinung des Kammergerichts. Außerdem müsse sich die Jugendkammer aktuell noch mit zwei weiteren Haftsachen befassen.

Das Kammergericht hält der Jugendkammer nach Informationen des Tagesspiegels allerdings vor, sie habe selbst die gerade noch hinnehmbare Zeitspanne von vier Monaten zwischen Erhebung der Anklage und Beginn des Prozesses überschritten. Die Anklage ging bei der Jugendkammer am 19. September ein, bis zum 24. Januar sind es dann mehr als vier Monate. Für das Kammergericht ist aber auch schon unverständlich, warum die Übersetzung der Anklage ins Arabische zwischen September und Oktober beinahe vier Wochen in Anspruch nahm.

Kritik richtet sich auch gegen die Staatsanwaltschaft

Kritisiert wird jedoch auch die Staatsanwaltschaft. Den Richtern ist nicht klar, warum die Auswertung eines im Mai beschlagnahmten Mobiltelefons erst im September vorlag. Und weshalb die Anklage überhaupt auf dieses Ermittlungsergebnis angewiesen war, da sich kein direkter Bezug zu den Tatvorwürfen ergibt. Jedenfalls hat für das Kammergericht schon die späte Erhebung der Anklage im September das Verfahren um mindestens zwei Monate verzögert.

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