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Blick auf die Gefängnismauer und zwei Wachtürme der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee.

© Paul Zinken/dpa

Gewalt und Gefängnisausbrüche: Berlins offene Flanke

Was soll der Bürger von einem Stadtstaat halten, der es nicht einmal schafft, den von Gerichten festgelegten Freiheitsentzug für verurteilte Straftäter umzusetzen? Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Alexander Fröhlich

Berlin macht sich wieder einen Namen. Diesmal nicht mit der desolaten Verwaltung der Stadt, mit Personalmangel, mit einer Bürgerservicewüste. Nein, diesmal geht es um den Kernbestand des Rechtsstaats. Dass er nämlich legitim, also erlaubt Gewalt anwenden und Straftäter verurteilen und ins Gefängnis stecken darf. Beides ist in den vergangenen Tagen in Berlin massiv infrage gestellt worden.

Da sind die Angriffe auf Polizisten, Retter und Feuerwehrleute in der Silvesternacht. Und dann sind da mehrere Ausbrüche aus der Haftanstalt Plötzensee. Beides hängt nicht unmittelbar zusammen. Dennoch sind die Ereignisse, geballt zum Jahreswechsel, Ausdruck der Berliner Zustände. Im ersten Fall sogar eines grundsätzlichen, seit Jahren zu beobachtenden Wandels in der Gesellschaft, der beklagt werden kann, ebenso wie das sinkende Mindestmaß an Respekt – von Deutschen wie von Zuwandererfamilien – gegenüber Einsatzkräften. Nicht nur Polizeibeamten, die von ganzen Familien bedrängt und behindert werden, sondern selbst Lebensrettern gegenüber.

Polizisten werden mit Feuerwerk beworfen, Sanitäter mit Schusswaffen bedroht, Feuerwehrleute geschlagen oder durch Knaller verletzt. Allein bei der Feuerwehr waren bis zum Neujahrsmorgen acht Einsatzkräfte betroffen, es gab 57Angriffe auf ihre Fahrzeuge. Und der Staat? Der schafft es in Berlin nicht einmal mehr, seine Repräsentanten und Bediensteten auf der Straße vor Angriffen wirksam zu schützen.

Schärfere Gesetze

Wohlfeil ist es, wenn nun der geschäftsführende Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) noch härtere Strafen fordert. Weil es keine Ausnahmen seien und es höchste Zeit sei, Rettungskräfte wirkungsvoller zu schützen. Aber selbst verschärfte Gesetze helfen offenbar nicht. Erst im Frühjahr wurde das Strafgesetzbuch novelliert durch die „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“. Wer diese tätlich angreift, muss mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen. Nur wer setzt das durch? Der Staat? Wovor sollen sich Angreifer fürchten, die Polizisten und Retter attackieren? Vor Gefängnis? Aus dem sich womöglich leicht ausbrechen lässt?

Darum geht es im zweiten Fall, bei den Ausbrechern: um ein Rumpelgefängnis, aus dem Straftäter – verurteilt unter anderem wegen räuberischer Erpressung oder schwerer Körperverletzung – unbemerkt mit Werkzeug ein Loch in die Mauer stemmen können. Und aus dem Tage später zwei Männer, die wegen Schwarzfahrens und Diebstahls wenige Monate im offenen Vollzug einsaßen, türmten – indem sie einfach die Gitterstäbe aus dem Fenster rissen.

Gewiss, der grüne Justizsenator Dirk Behrendt, dessen Lieblingsprojekt in der Justiz bislang nicht der Strafvollzug war, trägt hierfür nicht die alleinige Verantwortung. Nicht für den Personalmangel, nicht für die desolaten Zustände in einigen Gefängnissen. Es liegt vielmehr am jahrelangen Herumgewurstel der Berliner Politik. Erst wurde gespart, dann wurden zeitweise keine Wärter mehr ausgebildet. Wer gegensteuert, braucht Zeit. Und doch geht eine Frage an Senator Behrendt: Was soll der Bürger, der Steuerzahler von einem Stadtstaat halten, der es nicht einmal schafft, den von Gerichten festgelegten Freiheitsentzug für verurteilte Straftäter umzusetzen? Ganz zu schweigen vom Personalbedarf, um den eigentlichen Auftrag, nämlich die Resozialisierung, zu verwirklichen.

Der rot-rot-grüne Senat hat hier eine offene Flanke. Der Jahreswechsel zeigt, wie groß sie ist. Die wird der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) neben allen anderen Problemen der Stadt angehen müssen – neben Mieten, Schulen, Verkehr und Wartezeiten auf dem Bürgeramt. Nicht weil es gleich um einen starken Staat geht, sondern schlicht um einen funktionierenden. Einen, der die Sicherheiten – oder, liberal gedacht, ein klares Mindestmaß davon – gewährleisten kann, derenthalben er von den Bürgern als legitim erachtet wird.

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