zum Hauptinhalt

Gerichtsentscheid: Hartz-IV-Empfänger dürfen Wohnort frei wählen

Ein arbeitsloser Berliner Musiker wollte nach einem Jahr in Bayern zurück in die Hauptstadt ziehen. Seine neue Wohnung kostete mehr als die in Bayern. Das Jobcenter wollte nicht zahlen - zu Unrecht, urteilte das Bundessozialgericht.

Arbeitslose dürfen sich ihren Wohnort frei aussuchen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag können „Hartz IV“-Empfänger nicht dazu gezwungen werden, in einer billigen Unterkunft auf dem Land wohnen zu bleiben. Auch wenn sie in eine Stadt oder Region mit höherem Mietniveau wechseln würden, müssten ihnen grundsätzlich die dort als angemessen geltenden Unterkunftskosten erstattet werden, entschieden die Kasseler Richter. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Umzug - etwa wegen eines Jobangebots - erforderlich“ gewesen sei (Az.: B 4 AS 60/09 R).

Geklagt hatte ein heute 57-jähriger arbeitsloser Musiker, der für gut ein Jahr aus seiner Heimatstadt Berlin in ein Dorf bei Erlangen in Bayern gezogen war. Für Miete und Heizung hatte er dort nur rund 193 Euro im Monat bezahlen müssen. Als der „Hartz IV“-Empfänger Anfang 2008 in die Hauptstadt zurückkehrte, wollte ihm das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf ebenfalls nur diesen Betrag als Wohnkosten bewilligen - obwohl die Obergrenze für eine angemessene Miete in Berlin damals bei rund 360 Euro lag. Die neue Bleibe des Mannes kostete mit 300 Euro im Monat sogar noch deutlich weniger.

Deutschlands oberste Sozialrichter verurteilten das Jobcenter nun in letzter Instanz, die Kosten für Wohnung und Heizung in voller Höhe zu übernehmen. Nur wenn Arbeitslose sich innerhalb eines Ortes und ohne rechtfertigenden Grund eine teurere Wohnung nähmen, müssten sie weiter mit den bis dahin gezahlten niedrigeren Unterkunftskosten auskommen. Für Umzüge über die Grenze der Kommune hinaus aber dürfe diese gesetzliche Vorgabe nicht angewendet werden, befand der Senat.

Denn das würde das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot und das Grundrecht auf Freizügigkeit verletzen. (ddp)

Zur Startseite