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Das OVG Berlin-Brandenburg prüft die Flugroute über Mahlow und Blankenfelde.

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Update

Flugrouten am BER: Nacht-Lärmpause für Blankenfelde-Mahlow

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Abflugrouten über Blankenfelde-Mahlow am Donnerstag weitgehend bestätigt - mit einer Ausnahme. Es untersagte, dass nachts von 22 bis 6 Uhr vom BER abfliegende Jets über den Ort fliegen dürfen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat einen weiteren Abschnitt des mühsam ausgehandelten Flugroutensystems für den neuen Hauptstadtflughafen gesperrt. Die Richter untersagten am Donnerstag, dass die Maschinen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr über Blankenfelde-Mahlow hinweg starten.

Die am stärksten von Fluglärm belastete Gemeinde am Stadtrand von Berlin wollte die Flugroute ganz kippen und erzielte damit zumindest einen Teilerfolg. Blankenfelde-Mahlow mit 25 000 Einwohner liegt knapp drei Kilometer neben der BER-Nordbahn. Der Flughafen wurde so gebaut, dass künftig alle landenden Flugzeuge, in Spitzenzeiten im Vier-Minuten-Takt, ohnehin Blankenfelde in niedriger Höhe überfliegen müssen. Blankenfelde-Mahlow hatte das für die Festlegung der Flugrouten zuständige Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) verklagt, weil direkt über den Ort auch zwei Abflugrouten führen, obwohl nach den Starts der Ort durchaus nördlich umflogen werden könnte.

Erstmals wurde eine Flugroute am BER mit stärkerem Lärm vom Gericht geprüft

Der gleiche OVG-Senat hatte bereits mehrere spektakuläre BER-Urteile gefällt. Er stoppte das vorher systematisch rechtswidrige Billig-Schallschutzprogramm des Flughafens, das von 140 Millionen Euro nun um 591 Millionen Euro aufgestockt werden musste. Er kippte die Wannsee-Route, die direkt über den Forschungsreaktor führt, bestätigte hingegen die über Natur- und Wasserschützgebiete führende Müggelsee-Route im Südosten Berlins.  Anders als bei Wannsee- und Müggelsee-Route sei es in Blankenfelde „erstmals um Lärm oberhalb der Unzumutbarkeitsschwelle“ gegangen, erläuterte Fieting. Daher sei ein besonderes Prüfprogramm nötig gewesen. Es seien „weniger Menschen, aber stärker betroffen“.

Flugaufsicht hofft auf Rechtsklarheit für Flugrouten am BER

Das Bundesamt für Flugaufsicht sah dem Blankenfelde-Urteil des OVG gelassen entgegen. „Das Gesamtsystem steht, egal wie es ausgeht, nicht auf der Kippe“, betonte Herrmann. Es gehe in dem Verfahren aber um die grundsätzliche Frage, die auch juristisch Neuland sei, nämlich ob es entweder „zusätzliche Lärmpausen“ für hoch belastete Flughafenanrainer „oder neue zusätzliche Hochbelastete geben soll.“ Egal, wie das OVG urteile, „es gibt dann Rechtsklarheit.“  

Vor Gericht ging es nun um den Ort, wo die Flugzeuge lauter als Baulärm sein werden. In der Verhandlung kritisierte Anwalt Franz Günter Siebeck, der Blankenfelde vertritt, dass man keine Rücksicht auf die Doppelbelastung genommen habe. „Man hat den Schwächsten, dem angeblich nicht zu helfen ist, noch mal über die Klinge springen lassen.“ Er verwies darauf, dass die BAF im ursprünglichen Flugroutenkonzept aus dem Jahr 2011 früher selbst noch eine andere Route favorisiert hatte. Die sei, so Herrmann, aber in einem „frühen Stadium ausgeschlossen worden, weil anderswo dann die Belastungen höher gewesen wären.“ In der Fluglärmkommission, der Brandenburger Kommunen und Berliner Stadtbezirke angehören, hatte die Deutsche Flugsicherung (DFS) für diese Routenwahl Zustimmung bekommen – zu Lasten des extrem betroffenen Blankenfelde-Mahlow. (mit dpa)

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