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Der Streit um die Ferienwohnungen in Berlin ging am Montag in die nächste Runde.

© Britta Pedersen/dpa

Ferienwohnungen in Berlin: Vermietungsportal Wimdu lud Grüne und Mieterbund zur Diskussion

Wie viel Ferienwohnung darf sein? Das wurde am Montagabend in einem Loft in Berlin-Wedding diskutiert.

Die mietenpolitische Sprecherin der Grünen Katrin Schmidberger, der Sprecher des digitalen Ferienwohnungsvermieters Wimdu, Experten des Gesetzes zur „Zweckentfremdung“ von Wohnraum und der Chef des Mieterbundes, Ulrich Ropertz, auf einem Podium, das verspricht beste Unterhaltung bei maximaler Erregung. Weil das Aufeinandertreffen der Gegner und Befürworter von Ferienwohnungen aber im Weddinger Loft der Airbnb-Konkurrenten und nicht in Kreuzberg stattfand, blieb es beim mitunter zähneknirschenden Ausloten der Abgründe. Bei der schwierigen Rechts- und Gemengelage war das lehrreich genug.

„Von der Hauptwohnung haben die Politiker die Finger zu lassen, es geht die gar nichts an, wie die genutzt wird“, sagte Péter Vida, Sprecher des Gastgebers. Das war schon so ungefähr die härteste Gangart in einem Disput, der doch für die Entwicklung dieser Stadt von ganz entscheidender Bedeutung ist. Jedenfalls, was Innenstadt und Partybezirke betrifft: Denn von Friedrichshain bis Schöneberg reichen die Viertel, in denen richtig viel Geld mit der Vermietung der eigenen Wohnung zu machen ist. Weil das so ist und viele Berliner immer pleite, erwerbslos oder sich sonst prekär durchwurschteln, haben sich so manche auf dieses Geschäftsfeld verlegt. 9000 Ferienwohnungen gibt es Wimdu zufolge, 20 000 hat der Senat mal geschätzt, und gemessen an der Rollkoffer-Allergie der Kreuzberger ist es dort jede zweite Wohnung.

„In einigen Quartieren läuft eine systematische Entmietung, weil mit Ferienwohnungen doppelt so viel Geld zu verdienen ist wie mit regulärer Vermietung“, sagt Schmidberger. Vier Prozent Rendite am Wohnungsmarkt, das gehe ja noch an und die Grünen würden immerhin als einzige Partei eine Gewinnmarge nennen, auf die Spekulation mit Wohnraum zu begrenzen sei.

Einigung auf kleinstmöglichem Nenner gesucht

Aber solche Zahlenspiele gehen sogar dem Mieterbund zu weit. Geschäftsführer Ropertz lockte die Gegner und suchte die Einigung auf kleinstmöglichem Nenner: Dass man den Menschen nicht den Wohnraum wegnehmen will, indem er in Ferienwohnungen umgewandelt wird. Dies vorausgesetzt, sei doch nur noch zu klären, so Ropertz, ab wie vielen Vermietungstagen im Jahr eine Wohnung noch als Lebensmittelpunkt anzusehen sei – oder eben als Ferienwohnung.

Damit traf die Diskussion den Kern der laufenden Rechtsstreitigkeiten. Vor wenigen Wochen hatte ein Gericht einen Pankower Wohnungsbesitzer und den Bezirk zur Einigung auf 180 Tage Vermietung gedrängt. Senat und die Grünen als einer der Koalitionäre, lehnen das strikt ab und verschärfen deshalb das Zweckentfremdungsgesetz. 30 Tage fände Schmidberger angemessen, viel länger Urlaub haben nur wenige Berliner und denen wolle Rot-Rot-Grün die Vermietung in dieser Zeit auch nicht verbieten. Auch dazu muss und soll das bestehende Gesetz novelliert werden. Dagegen findet Wimdu-Sprecher Vida eine Vermietung über die Hälfte des Jahres korrekt, führt zur Begründung dafür aber eigentlich nur das Eigentumsrecht ins Feld, das im Grundgesetz verankert ist.

Das Berlins Sonderweg vom obersten Gericht geprüft wird, finden alle gut

Die Verfassungsmäßigkeit von Mietobergrenzen oder anderen Gesetzen prüfen zu lassen, das ist unter Immobilienhändlern zurzeit in Mode. Es geht schließlich um viel Geld. Ropertz, selbst Jurist, bremst die Euphorie: „Das Verfassungsgericht hat in vielen Urteilen festgestellt, das das Eigentumsrecht kein Recht auf maximale Rendite ist.“ Die Überprüfung der Berliner Variante des Zweckentfremdungsgesetzes erscheint allerdings auch deshalb geboten, weil dieses auch Vermieter wie Stephan la Barré um seinen Broterwerb bringt. Er hatte in Moabit in enger Abstimmung mit den Ämtern sein Haus teilweise umgenutzt, als der Wohnungsmarkt fast noch entspannt war. Für den Vorsitzenden der Apartment Allianz bestraft das Gesetz Unternehmer durch ein rückwirkendes Verbot, was die Rechtsnormen eigentlich verbieten.

In diesem Punkt herrschte sogar Einigkeit: Dass Berlins Sonderweg vom obersten Gericht überprüft wird, ist gut so. Sogar die Forderung blieb unwidersprochen, dass zumindest jene, die deshalb unverhofft um ihre Existenz fürchten, bis zur Urteilsverkündung nicht vom Land bestraft werden sollten.

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