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Zweckfremd. Ferienwohnungen verdrängen dauerhafte Mieter. Der Senat wollte das verbieten, doch darüber gibt es Streit vor Gericht.

© Jens Kalaene/dpa

Ferienwohnungen in Berlin: Bezirksamt Pankow verliert Rechtsstreit gegen Airbnb

Die deutsche Niederlassung des Ferienwohnungsportals muss vorerst keine näheren Auskünfte zu Inseraten geben. Nach Ansicht des Berliner Verwaltungsgerichts ist sie die falsche Adressatin.

Von Laura Hofmann

Im Rechtsstreit zwischen Airbnb und dem Bezirksamt Pankow hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass das Ferienwohnungsportal vorerst keine Auskunft zu seinen Online-Inseraten geben muss. Das Bezirksamt hatte Informationen zu einer auf der Plattform angebotenen Zweiraumwohnung in Prenzlauer Berg zu einem Preis von 50 Euro pro Person und Nacht verlangt.

Konkret sollte der Name des Gastgebers sowie die abgerechneten Gebühren zu Gästen genannt werden. Als niedergelassene Dienstleisterin sei die Plattform zur Auskunft verpflichtet, argumentierte das Bezirksamt. Die deutsche Niederlassung von Airbnb hatte hingegen vorläufigen Rechtsschutz beantragt.

Richtige Adressatin ist die Muttergesellschaft in Irland

Das Gericht entschied nun, dass die Behörde zwar im Sinne des Zweckentfremdungsverbotes Auskunft verlangen darf - jedoch nicht von der deutschen Niederlassung der Plattform. Richtige Adressatin für eine Verfügung zur Datenauskunft sei die Muttergesellschaft in Irland, diese habe die "technische und rechtliche Funktionsherrschaft".

Auch dass die deutsche Niederlassung an der Datenerhebung und -verarbeitung beteiligt sei, sei für die Auskunftspflicht nicht entscheidend. es gelte das sogenannte Herkunftslandprinzip.

Airbnb begrüßte die Entscheidung des Gerichts: „Wir sind nach wie vor offen für einen konstruktiven Dialog mit den Berliner Behörden, um das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz zugunsten von Berliner Bürgerinnen und Bürgern, die als Home Sharer ihre Wohnung teilen und damit keine Zweckentfremdung betreiben, zu konkretisieren“, sagte ein Sprecher.

Airbnb fordert Unterscheidung zwischen professionellen Anbietern und "Home Sharern"

Das Unternehmen forderte erneut die Anwendung objektiver Kriterien zur Unterscheidung von professionellen Anbietern und sogenannten "Home Sharern", also Menschen, die ihre Wohnung nur dann vermieten, wenn sie zum Beispiel im Urlaub sind. Das Berliner Zweckentfremdungsverbots-Gesetz sei unklar, die Verwaltungspraxis nach Urteilen Berliner Gerichte seit fast einem Jahr in Teilen unrechtmäßig.

Im April hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, das Zweckentfremdungsverbot dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen. Die Richter hielten das Gesetz zumindest insoweit für verfassungswidrig, als es eine Rückwirkung entfaltet.

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