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Die höchste Feinstaubbelastung in Berlin herrscht in der Neuköllner Silbersteinstraße.

© dpa

Feinstaub: Silbersteinstraße in Neukölln hat höchste Feinstaubbelastung in Deutschland

Das ist die Berliner Luft: Mit mehr Feinstaub verunreinigt als anderenorts in Deutschland, warnt das Umweltbundesamt. Der Druck auf die Kommunen wächst.

Wer sich mit dem Auto im Berufsverkehr schon einmal durch die Neuköllner Silbersteinstraße gequält hat, wird sich nicht darüber wundern, dass das Umweltbundesamt hier die höchste Feinstaubbelastung in ganz Deutschland gemessen hat. Die Experten warnen, dass schon in den ersten Monaten dieses Jahres die Konzentration der winzigen Teilchen, die nicht nur Atemwegsbeschwerden sondern auch Herz-Kreislaufkrankheiten und sogar Lungenkrebs auslösen können, an 33 Tagen über dem zulässigen Grenzwert lag, der bei 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft im Tagesmittel liegt, also einem Viertel Sandkorn pro 1000 Liter.

An der Frankfurter Allee in Friedrichshain wurde der Grenzwert an 31 Tagen überschritten, in der Karl-Marx-Straße an 30 Tagen, die Steglitzer Schildhornstraße steht schon mit 25 Tagen in der Kreide. Das ist insofern alarmierend, als die EU-Norm nur an insgesamt 35 Tagen im Jahr Grenzwertüberschreitungen erlaubt. Wird diese Regelung überschritten, müssen die zuständigen Kommunen handeln, beispielsweise durch das Einrichten von Tempo-30-Zonen.

Nicht nur Autoabgase sind schuld am Feinstaub

Welches die angemessene Maßnahme ist, ist von Ort zu Ort unterschiedlich, da Feinstaub nicht allein durch Autoabgase verursacht wird, sondern auch Kohleheizungen, Industrieabgase oder Emissionen von landwirtschaftlichen Maschinen.

In der Vergangenheit habe Berlin durchaus schon geeignete Maßnahmen ergriffen, heißt es vom Umweltbundesamt (UBA). Das Einrichten einer Umweltzone, in der nur Autos mit Feinstaubfilter und entsprechender Plakette fahren dürfen, habe immerhin Schlimmeres verhindert. Dennoch sei dieser Eingriff offensichtlich nicht ausreichend, wie die jüngsten Messungen zeigen. Dass die Kommunen handeln müssen, steht jedoch außer Frage. Denn der Bürger, so der Sprecher des UBA, habe ein einklagbares Recht auf gute Luft. In München habe es bereits Urteile gegeben, in denen die Kommunen zum Handeln verurteilt wurden.

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