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Das Tempelhofer Feld ist einer der wenigen Grünanlagen, wo Fahrradfahren erlaubt ist.

© Kitty Kleist-Heinrich

Fahrradverkehr in Berlin: Radfahren in Grünanlagen meist verboten

In vielen Berliner Parks ist Radeln nicht erlaubt, das ist kaum jemandem bekannt. Die Begründung ist die Sicherheit der Fußgänger.

Am Spreeufer entlangradeln und auf dem Weg zur Arbeit die Idylle des Treptower Parks inmitten der Großstadt genießen – das ist verboten. Trotzdem machen es jeden Morgen hunderte Berliner so, die mit dem Rad etwa aus den östlichen Bezirken Richtung Zentrum fahren. Kaum jemand weiß: Im Treptower Park darf man nicht radeln, die Grünfläche muss eigentlich über die Puschkinallee umfahren werden. Derartig unübersichtliche Regelungen gibt es in der ganzen Stadt. Die Folge: Wohl aus Unwissenheit begehen vermutlich hunderttausende Berliner täglich eine Ordnungswidrigkeit.

Zumindest behaupten viele der Radfahrer, die die Promenade täglich nutzen, nichts vom Verbot zu wissen. „Ich fahre hier jeden Tag entlang und habe das Schild noch nie wahrgenommen“, sagt ein älterer Herr, der gerade von der Fahrradbrücke kommt und vor der S-Bahn-Station in den Park abbiegen will. Zu dem Manöver lädt eine breite Rampe ein, die vom Ende der Fahrradbrücke hinunter zur Promenade führt. Tatsächlich steht ein Verbotsschild an der „Grünanlage“. Trotzdem bleibt unklar, ob auch der Weg zur S-Bahn schon zum Park gehört. Das kann teuer werden: Ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro ist möglich, in der Regel bleibt es aber bei einer Verwarnung von 20 Euro.

Allein auf weiter Flur. Ein Radfahrer im Treptower Park.
Allein auf weiter Flur. Ein Radfahrer im Treptower Park.

© imago/photothek

Sicherheit der Fußgänger hat Vorrang

Laut Patrizia Sprengel von der „Stern- und Kreisschiffahrt“, die am Parkeingang ihren Anleger hat, verhalten sich die Radfahrer größtenteils rücksichtsvoll, auch wenn vor den Tickethäuschen manchmal viele Menschen stehen. „Das kann sich natürlich ändern, wenn der Weg hier explizit als Radweg ausgewiesen wäre“, glaubt sie. Im Bezirksamt Treptow-Köpenick sieht man das ähnlich: „Die Sicherheit der Fußgänger hat in der Grünanlage Vorrang“, sagt Bezirksstadtrat Rainer Hölmer.

Auch wenn die Wege mit sechs Metern relativ breit seien und ein „erhöhter Nutzungsgrad der Grünfläche“ zu beobachten sei, die Freigabe für Radfahrer komme nicht infrage. Im Rahmen der Arbeiten im Park seien auch die Hinweisschilder von Schmierereien befreit worden, sagt Hölmer. Nun seien viele Radfahrer der Meinung, das Verbot wäre neu. Die Bezirke können eigenständig über Aufhebungen der Verbote entscheiden. So geschehen in Mitte: Hier haben Radler in Parks freie Fahrt. Fußgänger haben jedoch Vorrang und im Zweifel weisen Schilder auf Verbote hin.

Auch im Tiergarten ist das Radeln erlaubt, der habe sogar „eine teilweise verkehrswegeersetzende Funktion“. „Verkehrswegeersetzend“ ist der Uferweg in Treptow aktuell zumindest für Dirk Kauert, der die Strecke täglich befährt. „Wenn es hier voll ist, muss man natürlich absteigen“, sagt er. Das empfiehlt auch Hölmer: „Radfahrer können den Uferweg natürlich nutzen, müssen ihr Rad aber schieben und so die Landschaft genießen.“

Felix Kessler

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