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Alles frei. Der Besuch des Weihnachtsmarkts am Schloss Charlottenburg darf nichts kosten.

© Britta Pedersen/dpa

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin: Charlottenburg untersagt Weihnachtsmarkt-Eintrittsgeld

Auch künftig soll der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg für Besucher kostenlos bleiben. Veranstalter Tommy Erbe scheiterte mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Besucher des Weihnachtsmarktes vor dem Schloss Charlottenburg können darauf hoffen, auch künftig keinen Eintritt zahlen zu müssen – im Gegensatz zu anderen Märkten wie dem am Gendarmenmarkt. Grund ist eine erst am Dienstag veröffentlichte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von Anfang Dezember 2017. Demnach hatte Veranstalter Tommy Erbe im Jahr 2016 keinen Anspruch darauf gehabt, dass ihm das Bezirksamt eine Ausnahmegenehmigung erteilt, Eintrittsgelder zu nehmen. Erbe hatte darauf geklagt, dass diese Entscheidung des Bezirksamtes für rechtswidrig erklärt wird – und scheiterte damit.

Der Veranstalter war gegen die gleiche Vorgabe des Bezirksamts bereits 2014 per Eilklage vorgegangen. Auch da hatte das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt.

Das Bezirksamt argumentiert mit dem Gemeingebrauch: Die Grünanlage vor dem Schloss diene der Allgemeinheit, also allen Bürgern. Da der freie Zugang durch den Weihnachtsmarkt ohnehin eingeschränkt sei, solle dies nicht zusätzlich durch Eintrittsgelder verschärft werden.

Das Bezirksamt hat korrekt entschieden

Aus Sicht der Verwaltungsrichter hat das Bezirksamt korrekt und rechtsmäßig entschieden. Es bestehe kein öffentliches Interesse, zu den Stoßzeiten auf dem Weihnachtsmarkt Eintrittsgeld zu verlangen, nur um die Besucherströme zu entzerren. Und im Gegensatz zu anderen Bezirken werde in Charlottenburg-Wilmersdorf bei Märkten auf Grünflächen eben üblicherweise nicht erlaubt, Eintritt von den Gästen zu verlangen.

Schon bei dem Eilverfahren Ende 2014 hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass Eintrittsgelder gegen das Grünanlagengesetz verstoßen würden. Eine Grün- und Erholungsanlage für Eintrittsgelder abzusperren, würde deren Zweck widersprechen.

Bezirksamt bleibt bei seiner bisherigen Linie

Erbe war am Dienstag für Nachfragen nicht zu erreichen. Er kann gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vorgehen. Bei einer neuen Genehmigung des Bezirksamts ohne Eintrittsgelder für den Advent 2019 müsste Erbe erneut klagen – weil es ein neuer Einzelfall ist. Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann (SPD) sagte dem Tagesspiegel am Dienstag, das Bezirksamt bleibe bei seiner bisherigen Linie, keine Eintrittsgelder für den Markt zu genehmigen.

Erfolgreich stritt sich Tommy Erbe wegen anderer Vorgaben des Bezirksamtes. Erst Ende November hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass das Bezirksamt dem Marktbetreiber nicht die Kosten für Poller und Lkw-Sperren zur Abwehr von Terroranschlägen aufbrummen darf. Das obliege nicht dem Veranstalter, sondern dem Staat.

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