zum Hauptinhalt
Karsten Woldeit, AfD-Abgeordneter im Abgeordnetenhaus von Berlin.

© Mike Wolff

Update

Einstweilige Verfügung: Berliner AfD-Vize Woldeit wehrt sich gegen Bärgida-Vorwurf

War Karsten Woldeit zufällig bei einer Bärgida-Demo? Er behauptet das - und das Berliner Landgericht gibt ihm vorerst recht.

Ein Zufall soll es gewesen sein, keine aktive Teilnahme: So erklärt Karsten Woldeit, innenpolitischer Sprecher und Vize-Chef der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, seine Anwesenheit bei einer Demonstration der rechten Bärgida-Bewegung vor dem Hauptbahnhof am Pfingstmontag vor rund einem Monat - und etwas anderes zu behaupten, ist nun gerichtlich verboten worden. Der entsprechende Beschluss liegt dem Tagesspiegel vor. Er sei auf dem Weg nach Hause gewesen, gab Woldeit an, und dabei immer hinter den Absperrungen geblieben.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Die Lichtenberger Grünen-Abgeordnete Daniela Ehlers hatte nach der Demo Fotos auf Twitter veröffentlicht, die Woldeit vor Ort zeigen. Der Fraktionschef der Lichtenberger SPD, Kevin Hönicke, bezeichnete Woldeit daraufhin als "Rechten" und berichtete, Woldeit habe Stephan Böhlke von Bärgida die Hand geschüttelt. Der AfD-Mann kündigte darauf hin an, sich gerichtlich gegen die von Ehlers und Hönicke verbreiteten "Fake News" wehren zu wollen. Hönicke löschte die besagten Tweets bereits. Ehlers noch nicht. 

Es droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro

Das Landgericht Berlin hat inzwischen eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der Daniela Ehlers nicht mehr behaupten darf, Woldeit hätte an der besagten Bärgida-Demo teilgenommen. Auch die Aussage, Woldeit sei „bei Bärgida unter schwarz-weiß-roter Flagge mitgelaufen oder mitmarschiert“, wurde untersagt. Wird die vorläufige Gerichtsentscheidung ignoriert, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Woldeit begrüßte, dass das Gericht "die wahrheitswidrigen und rufschädigenden Behauptungen der grünen Bezirksverordneten Ehlers" untersagt hat. Er müsse es nicht hinnehmen, wenn politische Gegner ihn "in einen rechtsextremistischen Kontext" stellen.

Hönicke erwägt nun, gegen den Beschluss vorzugehen. "Da ich meines Wissens nichts falsches behauptet habe, werde ich natürlich Widerspruch gegen diesen Entscheid vorlegen", sagt der SPD-Politiker. "Bis heute hat mich noch niemand in der Sache angehört, daher ist die Darstellung bis jetzt recht eindimensional." Er habe Woldeit weder beleidigt, noch habe er gesagt, dieser sei auf einer Bärgida-Veranstaltung gewesen, sagte der SPD-Politiker. Die Grünen-Abgeordnete Ehlers reagierte trotz wiederholter Nachfrage zunächst nicht auf die Verfügung.

Zur Startseite