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Eingeschlossen. In deutschen Gefängnissen, hier in Tegel, sind zu lebenslang Verurteilte durchschnittlich 19,9 Jahre inhaftiert.

© Mike Wolff

Einsamer Rekord hinter Berlins Gittern: Verknackt vor 44 Jahren

Er ist der am längsten inhaftierte Berliner: Ein 78-Jähriger sitzt seit 1969 in Tegel hinter Gittern, seit 44 Jahren. Er könnte raus - aber er will nicht.

Am 27. Juni 1969 ist Hans Kirschke verurteilt worden. Von „lebenslangem Zuchthaus“ und „dauerndem Ehrenrechtsverlust“ berichtete der Tagesspiegel damals. Beide Begriffe sind heute vergessen, das Zuchthaus und der Ehrverlust wurden im selben Jahr aus dem Strafgesetz gestrichen. Über Kirschke* wurde seitdem nie wieder berichtet. Seit dem 19. Februar 1969 lebt der heute 78-Jährige hinter Gittern. Ein paar Monate in U-Haft in Moabit, seitdem in Tegel.

In Zahlen: 34 Jahre Freiheit, 44 Jahre Gefängnis.

Vor einigen Tagen hat die Justizverwaltung die Antwort auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Dirk Behrendt veröffentlicht, der nach „überlanger Inhaftierung in Berlin“ gefragt hatte. Die Antwort ist spärlich. „Mord, lebenslang, seit Februar 1969“ sind die einzigen offiziellen Informationen zum Knast-Rekordhalter. Behrendts Frage nach dem Warum der langen Haft wird nicht beantwortet.

Wie es in Tegel heißt, will Kirschke gar nicht in Freiheit. So war es auch bei Adolf Elgert; auch er ein Lebenslänglicher. 2011 war er nach 39 Jahren in Haft gestorben – hinter Gittern. Denn der Rest einer lebenslänglichen Strafe kann nur zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn der Verurteilte einwilligt. Willige er nicht ein, müsse man von einer ungünstigen Sozialprognose ausgehen. „Und dann bleibt der drin“, hatte eine Justizsprecherin den Fall Elgert damals kommentiert.

Ein Gefangener, nach Kirschke befragt, antwortete am Telefon spontan: „Der ist doch tot.“ Doch das stimmt nicht. Kirschke war schon immer Einzelgänger, hatte manchmal wochenlang im Grunewald gehaust – immer dann wenn er sich mit seinem Vater gestritten hatte. Zusammen wohnten die beiden Männer in der Nelkenstraße in Lichterfelde. In der kleinen Parterrewohnung geschah am 13. Februar 1969 auch die schreckliche Tat. Mittags lauert er im Treppenhaus der fünfjährigen Ramona auf, die mit ihren Eltern über den Kirschkes wohnt. Er würgte das Mädchen und knebelte es, es hatte keine Zeit mehr zum Schreien. Als das Kind tot ist, missbraucht es Kirschke. Die Leiche versteckt er unter dem Bett. Eine Nacht schläft er noch in diesem Bett, dann vergnügt er sich einige Nächte mit verschiedenen Prostituierten in einer Pension. Der Vater von Hans Kirschke wundert sich derweil über den Geruch aus dem Zimmer seines Sohnes. Er wirft einige Lebensmittel und belegte Brote weg. Doch der Geruch bleibt.

Vater Kirschke findet die Leiche unter dem Bett, benachrichtigt erst Ramonas Mutter im dritten Stock und dann die Polizei. Die ist noch im Haus, als Hans Kirschke am nächsten Morgen in die Nelkenstraße zurückkehrt. Der gelernte Fahrradmechaniker lässt sich widerstandslos festnehmen. Und sitzt seitdem in Haft. Ein Gutachter nennt ihn im Prozess Sonderling und Einzelgänger und attestiert ihm „allgemeine Kontaktschwäche“; zuvor war Kirschke der Polizei nie aufgefallen. Wieso sich der zur Tatzeit 33-Jährige nicht die geringste Mühe machte, die Leiche zu verstecken, blieb im Prozess ungeklärt. Geistig gestört sei der Täter aber nicht, versicherte der Gutachter damals.

Durchschnittlich dauert „lebenslang“ in Deutschland 19,9 Jahre, heißt es in einer älteren Studie des Bundesjustizministeriums. Zahlen für Berlin gibt es nicht. Frühestens nach 15 Jahren ist eine Entlassung möglich, doch das geschieht selten. Nach Angaben der Justizverwaltung sitzen 13 Männer derzeit länger als 24 Jahre ein, heißt es in der kleinen Anfrage weiter. Einer von ihnen ist Gerd Below*, auch er ein Lebenslänglicher. „Im September werden es 30 Jahre“, sagte er am Telefon. Anders als Kirschke will der 72-Jährige raus. Seine Frau, die er in Haft geheiratet hat, könne ihn wegen schwerer Krankheit nicht mehr besuchen kommen, sagt Below. Doch die Staatsanwaltschaft sei gegen seine Freilassung, berichtet Below. Im Jahr 1983 hatte er zwei sieben und acht Jahre alte Jungen missbraucht und dann ermordet.

(* = Namen geändert)

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