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Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky

© dpa

Buch des Bezirksbürgermeisters: Ein guter Deal für Heinz Buschkowsky

Neuköllns Rathauschef arbeitete auch im Büro an seinem privaten Projekt. Er zahlte dafür 775 Euro Entschädigung an sein Amt - gemessen am Verkaufserfolg des Bestsellers eine eher geringe Summe.

Im Streit um Heinz Buschkowskys Bestseller „Neukölln ist überall“ tauchen jetzt Zweifel auf, ob im Bezirksamt dienstliche Funktionen und private Projekte immer sauber getrennt worden sind. Buschkowsky hatte Vorwürfe zurückgewiesen, der Steuerzahler habe sein Buch mitfinanziert. „Der Bezirksbürgermeister und der Autor Buschkowsky sind zwei unterschiedliche Personen“, sagte er. Nach Tagesspiegel-Informationen wurden aber Bedienstete auch amtlich eingespannt, um für das Buch „Highlights“ aus dem Bezirk zu sammeln.

Auf den Beamten Buschkowsky könnte nun eine disziplinarische Untersuchung zukommen, wie sie der Vorsitzende des Berliner Beamtenbundes, Joachim Jetschmann, bereits gefordert hatte. Zuständig wäre die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD). Im Abgeordnetenhaus hatte man Ende Februar eine Auskunft dazu verweigert. Es handele sich um eine „Personaleinzelangelegenheit“, über die „nicht gegen die Interessenlage des Betroffenen Auskunft gegeben werden darf“.

Vorerst bleiben viele Fragen ungeklärt. Dazu zählt auch, ob die Ausgleichszahlung vorschriftsmäßig war, die Buschkowsky geleistet hat, weil er für sein privates Autorenprojekt auch sein Büro und einen Dienstcomputer nutzte. Buschkowsky selbst hatte betont, er habe „jede Büroklammer und jedes Blatt Papier“ bezahlt. „Viel korrekter geht’s kaum.“

Viel Geld war es angesichts des lukrativen Nebenerwerbs von geschätzt mehr als 300 000 Euro allerdings nicht. Im Oktober lag der Betrag noch bei 625 Euro, zum Jahresende 2012 sind es „in Folge des Kalenderverlaufs“, wie es aus dem Bezirksamt heißt, 775 Euro geworden. Ein Entgelt für die „zulässige private Nutzung dienstlicher Einrichtungen“, heißt es aus dem Amt.

Ein insgesamt günstiger Weg, das Amt zu entschädigen. Denn laut Gesetz müssten Beamte normalerweise ein „angemessenes“ Entgelt entrichten, wenn sie private Nebentätigkeiten ins Dienstbüro verlegen. Nach der dazugehörigen Verordnung werden fünf Prozent der Bruttovergütung fällig, die der Nebenjob einbringt, wenn dabei Einrichtungen des Dienstherrn benutzt werden. Für Material sind es noch einmal fünf Prozent. Legt man zugrunde, dass ein Beamter rund 300 000 Euro mit einem in seinem Dienstbüro ausgeübten Nebenjob verdient hat, müssten nach den Vorschriften allein für diese beiden Posten 30 000 Euro in die Landeskasse fließen. Buschkowsky soll an dem Bestseller sonntags zu Hause gearbeitet haben. Samstags aber sei er im Büro tätig geworden, teilte das Bezirksamt mit, gemeinsam mit einer privat bezahlten Mitarbeiterin, die „Schreibarbeiten“ erledigt habe. Eine – wie sonst übliche – amtliche Zahlungsaufforderung mit einer Prozentrechnung bekam er offenbar nicht, sondern es wurde laut Bezirksamt eigens ein „Vertrag“ mit dem Bürgermeister geschlossen. Mit dem Geld sollte alles abgedeckt sein, auch der „besondere Vorteil“ der laut Gesetz dabei zu berücksichtigen ist.

Der Nebentätigkeitsverordnung zufolge ist ein Abweichen von den Prozentsätzen zwar im Einzelfall möglich, allerdings muss dafür der Finanzsenator zustimmen. Aus der Finanzverwaltung heißt es, ein solcher Fall sei in den letzten Jahren nicht bekannt geworden.

„Das Bezirksamt sah und sieht keine Notwendigkeit der Beteiligung des Finanzsenators“, verlautete aus der Neuköllner Behörde. „Im Übrigen bleiben Vereinbarungen über eine private Mitarbeit außerhalb der Arbeitszeit von der Nebentätigkeitsverordnung unberührt.“ Die Senatsinnenverwaltung hatte den Bezirk bereits dafür gerügt, die Nebenjobs der vier bezahlten Buschkowsky-Helfer im Amt nicht genug geprüft zu haben. Auch mit seiner Meinung zur Nutzungsentschädigung könnte Buschkowskys Amt anecken: „Die Höhe des zu entrichtenden Entgelts wird durch die Dienstbehörde festgelegt, Raum für einzelvertragliche Vereinbarungen ist insoweit nicht gegeben“, hieß es von dort.

Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt das Neuköllner Amt weiterhin nicht. Etwa darauf, wann die Nebenjobs der vier Helfer offiziell angezeigt worden sind. Intern geprüft worden sind die Vorgänge vom Bezirksamt offenbar bisher auch noch nicht.

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