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Mitte will die Bierbikes verbieten, aber der Senat zögert.

© picture alliance / dpa

Berlin: Eigentlich sind Bierbikes ja verboten

Der Berliner Senat zögert damit, Bierbikes zu verbieten. Daher darf in Berlin vorerst weiter getrunken und gestrampelt werden. Stören sie also doch nicht so sehr?

Trinkend und manchmal auch betrunken auf dem Bierbike durch die Stadt: Was die BVG, die Polizei und die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke und vor allem auch Autofahrer am liebsten verhindern würden, macht der Senat möglich: Durch seine bloße Untätigkeit.

Bereits 2012 hatte Mittes Stadtrat für Stadtentwicklung, Carsten Spallek (CDU) gewettert, Bierbikes trügen weder zur Sicherheit im Straßenverkehr bei, noch bewirkten sie ein positives Image der Hauptstadt. Anfang 2014 erließ er dann ein Quasi-Verbot: Bierbiker durften demnach zwar auf den Straßen des Bezirks strampeln, mussten besondere Bereiche aber meiden. Dazu gehören unter anderem der Pariser Platz, die Linden, die Friedrichstraße, der Alexanderplatz oder der Gendarmenmarkt.

Auch Verkehrsachsen wie die Müller- und die Seestraße in Wedding standen auf der Liste. Dagegen hatte der Betreiber Widerspruch eingelegt, über den die Senatsstadtentwicklungsverwaltung mit ihrer Verkehrslenkung Berlin (VLB) bis heute nicht entschieden hat. Die Folge: Durch den Widerspruch sind die Auflagen „schwebend unwirksam.“ Wenn die Biertrinker auf ihren Gefährten nun weiter in den Gebieten unterwegs sind, aus denen sie sich nach den Auflagen raushalten müssten, könne man nicht einmal ein Knöllchen ausstellen, klagt Spallek.

Für generelles Verbot gibt es keine Grundlage

Zu einem generellen Verbot der Trinkfahrten gebe es keine Rechtsgrundlage, sagt Spallek. Ein Urteil aus Nordrhein- Westfalen mit einem Verbot habe sich auf Berlin nicht übertragen lassen. Eine einheitliche Regelung sei von der Stadtentwicklungsverwaltung nicht eingeführt worden, weil Bierbikes nur für Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg sowie zudem nur von einem Betreiber beantragt worden seien. Deshalb habe er die Sondernutzungserlaubnis erteilen müssen – allerdings mit den Auflagen.

Obwohl weder Unfälle noch Ordnungswidrigkeiten durch die Bierbikes bekannt geworden seien, halte er an dem Ziel fest, die Fahrten generell zu untersagen, sagte Spallek. Er nehme dafür auch ein Gerichtsverfahren in Kauf.

Zur langen Dauer des Widerspruchverfahrens sagte der Sprecher der Senatsstadtentwicklungsverwaltung, Martin Pallgen, man prüfe derzeit weiter, um eine „rechtssichere und ausgewogene Entscheidung“ treffen zu können. Dazu gehöre auch, dass die Verwaltung gegebenenfalls nochmals das Gespräch mit dem Betreiber suchen werde. Da das Widerspruchsverfahren noch läuft, könne er leider keine weiteren Details kommentieren. Spallek hofft, dass die Entscheidung bald kommt.

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