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Am 24. September findet die Bundestagswahl 2017 statt.

© Karl-Josef Hildebrand/dpa

Beschwerde zurückgewiesen: Keine NPD-Liste zur Bundestagswahl in Berlin

Die NPD darf aus formalen Gründen in Berlin nicht mit einer Landesliste antreten. Die Beschwerde der Partei gegen den Entschluss wurde zurückgewiesen.

Die Berliner NPD darf aus formalen Gründen nicht mit einer Landesliste zur Bundestagswahl antreten. Das hatte der Landeswahlausschuss bereits am 28. Juli 2017 entschieden. Die rechtsextreme Partei legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein. Die Beschwerde wurde am Donnerstag vom Bundeswahlausschuss zurückgewiesen.

Der Wahlvorschlag der NPD entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, weil die Fristen für die parteiinterne Kandidatenaufstellung nicht eingehalten worden seien, erklärte Bundeswahlleiter Dieter Sarreither in Berlin.

Der NPD-Kreisverband Reinickendorf-Mitte hatte die Delegierten für die Vertreterversammlung, bei der die Landesliste beschlossen wurde, zu früh gewählt. Eigentlich hätte dies frühestens 29 Monate nach der konstituierenden Sitzung des Bundestags, also am 23. März 2016 geschehen dürfen. Bei der Reinickendorfer NPD fand diese Wahl aber schon im Februar 2016 statt.

Gegenüber anderen Parteien zeigte sich das Gremium ebenfalls streng: So müssen die Tierschutzpartei aus Berlin, die Deutsche Mitte aus Sachsen und Demokratie in Bewegung (DiB) aus Rheinland-Pfalz ebenfalls ohne Landesliste in die Bundestagswahl ziehen. Tsp/dpa

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