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Staunen über die spannenden Geheimnisse des menschlichen Körpers: Kinder bei einer Führung durchs MenschenMuseum.

© Doris Spiekermann-Klaas

Berliner Verwaltungsgericht: Körperwelten können bleiben

Im Streit mit dem Bezirk Berlin-Mitte um das "Menschen Museum" können die Betreiber einen Erfolg verbuchen. Die Ausstellung kann bleiben - unter Bedingungen.

Für die einen ist die unverhüllte Ausstellung des Innenlebens toter Menschen „geschmack- und pietätlos“, für die anderen ist die Körperwelten-Schau im Menschen-Museum (MeMu) unterm Fernsehturm am Alexanderplatz kein Gruselkabinett, sondern ein anschaulicher Biologie-Unterricht, bei dem man lernt, wie sehr jeder Mensch für seine Gesundheit selbst verantwortlich ist.

Doch seit der Eröffnung 2015 war die Zukunft des Museum durch einen endlosen Rechtsstreit mit dem Bezirk Mitte, der es schließen will, höchst unsicher. Am Mittwoch hat das Verwaltungsgericht Berlin nun erneut eine Entscheidung verkündet. Demnach sieht es gut fürs MeMu aus: Es darf bleiben, vorausgesetzt, die Betreiber können jedes einzelne Exponat einem bestimmten Körperspender zuordnen und von diesem eine Einwilligung vorlegen.

Die Bogenschützin in der Körperwelten-Ausstellung.
Die Bogenschützin in der Körperwelten-Ausstellung.

© Doris Spiekermann-Klaas

Eine solche Prüfung habe der Bezirk bislang nicht ausreichend durchgeführt, befanden die Richter. Folglich habe er den Betrieb des Museums voreilig untersagt. Nur die Ausstellung von zehn der von Anfang an gezeigten Ganzkörperplastinate könne der Bezirk verbieten, weil sich während der Verhandlung gezeigt habe, das dafür keine ausreichenden Nachweise verfügbar sind. Für mehrere weitere präparierte Körper und 200 Organe, die im Museum einzeln gezeigt und inklusive Krankheitssymptomen ausführlich erläutert werden, liegen hingegen nach Angaben der Betreiber Identitäts- und Einwilligungsangaben vor.

Der Hinweis auf die gesetzliche Bestattungspflicht zog nicht

Nicht erlaubt, doch erlaubt, wieder nicht, vielleicht doch: Der Rechtsstreit um die „Körperwelten“ begann bereits vor der Eröffnung des Museum 2015. Der Bezirk stellte sich von Anfang an auf die Seite der Kritiker, aus deren Sicht Verstorbene nicht würdelos zur Schau gestellt werden sollten, sondern auf den Friedhof gehören.

Er versuchte die Ausstellung zu verhindern und verbot sie zunächst mit Verweis auf die gesetzliche Bestattungspflicht. Zugleich drohte er dem Museum ein Bußgeld von 10.000 Euro an, sollte es dennoch öffnen. Allerdings setzte der Bezirk die Schließung bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung vorerst aus.

Atlas trägt die Weltkugel.
Atlas trägt die Weltkugel.

© Kitty Kleist-Heinrich

Die Museumsbetreiber wehrten sich in erster Instanz erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Berlin. In zweiter Instanz stellte sich das vom Bezirk nun angerufene Oberverwaltungsgericht aber wiederum auf die Seite der Museumsgegner. Plastinate seien Leichen, wer sie öffentlich ausstelle, benötige in jedem Falle eine behördliche Genehmigung, hieß es im Urteil Außerdem müsse die Herkunft der Präparate ausreichend nachgewiesen werden und von allen Spendern müssten Einwilligungen vorliegen. Der Bezirk bezweifelte dies, es war für ihn ein weiteres Argument, um an seiner Ablehnung festzuhalten. Zusätzlich argumentierte er, die Betreibergesellschaft sei kein Anatomisches Institut, das zu wissenschaftlichen Zwecken in geschützten Räumen präpariere.

Doch am Dienstag konnte sich der Bezirk bei der Berufungsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht nicht entsprechend durchsetzen. Zuvor hatte das Museum noch einen geschickten Schachzug vorgenommen. Bereits seit 2016 ist der Träger der Körperwelten ein Institut für Plastination, zuvor war die "Arts & Scienes GmbH Berlin" dafür verantwortlich.

Folglich gab es auch keinen Ansatzpunkt mehr für die Kritik des Bezirks, dem Museum fehle der Institutscharakter. Der Kläger sei ein Anatomisches Institut, er könne deshalb Leichen öffentlich ausstellen, vorausgesetzt, dies diene wissenschaftlichen Zwecken, erklärte das Gericht. Hierzu zähle auch "der mit dem Menschen Museum verfolgte populärwissenschaftliche Ansatz". Ob der Bezirk jetzt erneut das Oberverwaltungsgericht anruft, um sich doch noch durchzusetzen, war gestern nicht zu klären.

Seit der Eröffnung 2015 kamen rund 300 000 Besucher

Die Leichen für die Körperwelten-Ausstellung werden nach einem speziellen, von Museumsgründer Gunther von Hagen entwickelten Verfahren behandelt – der Plastination. Seit 2015 kamen rund 300000 Interessenten ins MeMu, es gehört zu den populärsten Privatmuseen Berlins.

Eine Internet-Petition gegen die Schließung haben 5000 Besucher unterschrieben, regelmäßig werden dort Kinder- und Jugendführungen durchgeführt, selbst viele Medizinstudenten nutzen es häufig. Und das Gästebuch ist voll des Lobes für den Blick unter die Haut.

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