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Eine Gedenkfahrt - organisiert von Aktivisten des Volksbegehren Fahrrad.

© dpa

Berliner Senat soll Verfahren verschleppt haben: Volksbegehren Fahrrad zieht Klage zurück

Der Senat prüfte den Antrag der Initiative acht Monate lang. Die Aktivisten ziehen nun ihre Klage wegen Untätigkeit zurück.

Sechs Monate lang hatte sich der Senat im Genehmigungsverfahren für das Volksbegehren der Initiative Fahrrad Zeit gelassen. Im Dezember war den Aktivisten der Geduldsfaden gerissen, sie reichten Klage wegen Untätigkeit gegen den Senat ein. Jetzt zog die Initiative wieder zurück, wie sie am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt gab. Der Grund dafür: Ende Februar wurde, nach insgesamt acht Monaten, das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung vorgelegt. Sauer ist Heinrich Strößenreuther, Sprecher der Initiative, nach wie vor über das lange Warten: „Bis zu zwölf Wochen kann man von einer angemessenen Bearbeitungszeit sprechen. Dass es bei uns mehr als doppelt so lange gedauert hat, ist reine Schikane.“

Strößenreuther unterstellt dem Senat, das Verfahren absichtlich ausgebremst zu haben. „Durch die Aufschiebung kann der Volksentscheid nicht zusammen mit der Bundestagswahl im September stattfinden. Das verringert die Erfolgschancen enorm, wie die Geschichte zeigt. Auch für den anstehenden Wahlkampf ist so eine Abstimmung aus Sicht der Politik natürlich unerwünscht.“ Der Senat gibt für die Verzögerungen dagegen organisatorische Gründe an, die sich unter anderem aus dessen Neuwahl und dem damit verbundenen Umbau der Senatsverwaltungen und neuer Zuständigkeiten ergeben haben, heißt es aus der Innenverwaltung.

Klare Fristen im Abstimmungsgesetz

Heinrich Strößenreuther gibt zu bedenken, dass durch solche Verzögerungen die Politikverdrossenheit gefördert werde. „Die Bürger wollen sich in die Gestaltung ihrer Stadt aktiv einbringen und werden dann enttäuscht. So etwas führt nicht gerade zu einer Steigerung der Wahlbeteiligung.“

Im Rechtsgutachten des Senats zum Volksbegehren wurden Zulässigkeitsmängel festgestellt. Einige Bestandteile, wie die Errichtung von Fahrradstraßen, überschritten den Kompetenzbereich des Landes und seien Bundessache, so das Ergebnis der Prüfung. Nach formalen Änderungen stehe einer Neuauflage aber nichts im Weg, teilte die Innenverwaltung mit.

Auch wenn inzwischen ein Dialog zwischen der Bürgerinitiative und den beteiligten Verwaltungsebenen für das Fahrradgesetz angestoßen ist, bleiben die Forderungen nach Gleichberechtigung zwischen Volk und Politik im Gesetzgebungsprozess bestehen. „Wir brauchen klare Fristen im Abstimmungsgesetz. Nur so lässt sich vermeiden, dass zwischen den Begehren der Regierung und denen der Bürger Unterschiede gemacht werden“, sagt Strößenreuther.

Julia Sergon

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