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Langer Bremsweg. Wird das geplante Gesetz noch wie vorgesehen im Oktober verabschiedet werden können? Daran gibt es Zweifel.

© dpa

Berliner Radverkehrsgesetz: Volksentscheid Fahrrad lässt Gesetzentwurf im Internet von Juristen prüfen

Wieder Zoff ums Berliner Radgesetz: Die Initiative Volksentscheid Fahrrad wirft dem Senat Verzögerungen vor und stellt den Gesetzentwurf eigenmächtig zum Prüfen ins Internet.

Vor einem Jahr, am 18. Mai 2016, begann die Initiative Volksentscheid Fahrrad ihre – erfolgreiche – Unterschriftensammlung. Nicht ausgeschlossen ist, dass die Treiber einer geänderten Verkehrspolitik das Verfahren wiederholen. Die rot-rot-grüne Regierung setze den eingeleiteten Prozess zu langsam um, kritisierte am Donnerstag Heinrich Strößenreuther, der den Volksentscheid vorangetrieben hatte.

In der Koalition bremse vor allem die SPD-Spitze das Radverkehrsgesetz, sagte Strößenreuther am gestrigen Jahrestag des Beginns der Unterschriftensammlung. Aber auch die Senatoren der Grünen, Regine Günther (parteilos) für Verkehr, Ramona Pop für Wirtschaft und Dirk Behrendt für Justiz legten keinen Übereifer an den Tag, bemängelte Strößenreuther.

Mit der Bitte um Prüfung

Günthers Sprecher Matthias Tang wies die Vorwürfe zurück. Die Verwaltung arbeite „mit Hochdruck“ daran, das Gesetz zu schnell wie möglich auf den Weg zu bringen, teilte er mit. Es müsse aber juristisch einwandfrei formuliert werden. Einen Termin nannte Tang nicht.

Das Verfahren dauere zu lang, sagten Strößenreuther sowie Kerstin Stark von der Initiative und Evan Vosberg vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Das Ziel, das Gesetz Anfang Juni auf den parlamentarischen Weg zu bringen, sei kaum noch zu erreichen. Und damit auch nicht mehr die vorgesehene Verabschiedung durchs Abgeordnetenhaus im Oktober.

Stark kritisierte zudem, dass die Senatskanzlei es abgelehnt habe, für den Entwurf juristischen Sachverstand zu finanzieren. Die Initiatoren haben den Gesetzentwurf nun unter www.volksentscheid-fahrrad.de/Gesetz ins Internet gestellt und bitten Juristen, ihn zu prüfen. Der Entwurf umfasst 26 Paragrafen.

Ziel ist es, den Radverkehr sicherer zu machen

Die Initiatoren des Volksentscheids sind aber nicht nur mit der ihrer Ansicht nach zu schleppenden Umsetzung des Gesetzes unzufrieden. Strößenreuther befürchtet zudem, dass die in diesem Jahr für den Radverkehr vorgesehenen 20 Millionen Euro bei den Haushaltsberatungen gekürzt werden könnten. Zweifel hat er auch, ob es genug Personal gebe, um von 2019 an jährlich 51 Millionen Euro in den Radverkehr zu investieren.

Das Ziel sei nach wie vor, den Radverkehr sicherer zu machen. Statistisch sterbe alle drei Wochen ein Radfahrer, sagte Strößenreuther. Um dies zu verhindern, müsse das Gesetz schnell kommen – notfalls durch ein neues Verfahren.

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