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Weitere Ermittlungen im Bezug auf den neuen Hauptstadtflughafen.

© Bernd Settnik/dpa

Berliner Hauptstadtflughafen: Der BER ist erneut im Visier der Justiz

Die Staatsanwaltschaft Cottbus prüft Ermittlungen gegen frühere Flughafenchefs Mehdorn und Amann. Die Frage ist, ob ein Anfangsverdacht für Straftaten vorliegt.

Der Berliner Pannenairport BER gerät erneut ins Visier der Strafjustiz: Nach Tagesspiegel-Informationen prüft die Cottbuser Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die früheren Flughafenchefs Hartmut Mehdorn und Horst Amann, und zwar wegen der Vergabe von Haftungsgutachten zum geplatzten BER-Start 2012 aus dem Jahr 2013. „Wir prüfen, ob ein Anfangsverdacht für Straftaten vorliegt, zum Beispiel Untreue“, bestätigte Behördensprecherin Petra Hertwig auf Anfrage.

Gegenwärtig würden Unterlagen ausgewertet, die von der Flughafengesellschaft (FBB) angefordert wurden. Darüber hat Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), damals noch Aufsichtsratschef, Anfang Februar das FBB-Kontrollgremium informiert. Die Vorermittlungen gegen die Ex-Geschäftsführer sind dem Vernehmen nach auch im internen Compliance-Bericht erwähnt, den der Aufsichtsrat auf der letzten Sitzung am 17. März beriet. Trotzdem erklärte der neue BER-Chef Engelbert Lütke Daldrup danach, ihm seien keine neuen Compliance-Fälle bekannt.

Ermittler prüfen, ob Geld für Haftungsgutachten vergeudet wurde

Auslöser ist der BER-Prüfbericht des brandenburgischen Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2016, der das Haftungsprüfungsverfahren gegen die früheren Geschäftsführer Rainer Schwarz und Manfred Körtgen und den Aufsichtsrat unter Führung der beiden Regierungschefs von Berlin und Brandenburg, Klaus Wowereit und Matthias Platzeck (beide SPD), gerügt hatte. Eine Rechtsanwaltskanzlei hatte 2013 untersucht, ob die früheren BER-Verantwortlichen vor der dann kurzfristig abgesagten Eröffnung 2012 Pflichten verletzt haben. Dies wurde für die Flughafenchefs Rainer Schwarz und Manfred Körtgen bejaht, während die Kontrolleure gerade noch entlastet wurden.

Nun prüfen die Ermittler, ob das Geld für die Haftungsgutachten vergeudet wurde, weil diese mangelhaft gewesen seien. Laut Rechnungshof war das Verfahren „in Konzeption, Durchführung und Ergebnis keine geeignete Grundlage für eine umfassende und objektive Beurteilung von Pflichtverletzungen der FBB-Organmitglieder dargestellt.“ So hatte die Kanzlei, die den Auftrag am 25. März 2013 erhielt, das Gutachten zur Geschäftsführung am 4. Juni 2013 abgeliefert, und das Persilscheingutachten für den Aufsichtsrat am 9. September 2013. Kurz danach ließ Wowereit eine Gesellschafterversammlung einberufen, auf der Anfang Oktober der BER-Aufsichtsrat für die Jahre 2011 und 2012 entlastet wurde.

Schlechte Aufsichtsarbeit

Der Flughafen hat in seiner Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft auf die federführende Rolle des Aufsichtsrates bei der Haftungsprüfung verwiesen, womit das Kontrollgremium ins Visier der Ermittler geraten müsste. „Das Gutachten ist quasi vom Aufsichtsrat vergeben worden. Ich war mit dem Thema gar nicht weiter befasst“, sagte Mehdorn am Freitag dem Tagesspiegel. „Ich habe mich damals noch geärgert, dass der Aufsichtsrat das auf Kosten der FBB macht.“ Am Ende seien es „rund eine Million Euro“ gewesen, die der Flughafen für die Gutachten bezahlt habe. Sein ironischer Kommentar: „Alle haben damals aufgepasst, dass andere Schuld haben.“ 

Wegen solcher Konflikte mit dem Aufsichtsrat sei er später vom Flughafen weg. „Am BER herrscht eine Misstrauenskultur. Jeder bewacht jeden.“ Und so sieht er auch die jüngsten Turbulenzen, über die sein Nachfolger Karsten Mühlenfeld stürzte. „Da ist richtig schlechte Aufsichtsratsarbeit geleistet worden“, so Mehdorn. „Bei einem guten Aufsichtsratsvorsitzenden, der regelmäßig mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung alles bespricht, kommt so etwas nicht vor.“ Wenn es Konflikte gebe, „dann klärt man das anders, lässt es aber nicht zu einer solchen Eskalation kommen.“

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