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Voll besetzt ist am 16.11.2017 in Berlin der Sitzungssaal bei der Sitzung des Abgeordnetenhauses.

© Paul Zinken/dpa

Berliner Abgeordnetenhaus: Schulbau, Wohnungen und AfD

Im Parlament ging es heute vor allem um drei Themen. Den Schulbau, das größte Investitionsvorhaben des Senats, das Zweckentfremdungsgebot und weniger AfD in Ausschüssen

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Der Schulbau ist nicht nur das größte Investitionsvorhaben des rot-rot-grünen Senats, es ist auch ein emotionales Thema, bei dem sich die Abgeordneten am Donnerstag in der Aktuellen Stunde in Rage diskutierten. Schließlich geht es um Kinder, die in teilweise maroden Gebäuden viele Jahre ihres Lebens verbringen müssen. Der FDP geht die Schulbauoffensive nicht schnell genug voran, sie hat deshalb einen Antrag gestellt mit dem Titel „Turbo-Schulbau statt Verantwortungs-Pingpong – Schulsanierung in Berlin vorantreiben“. Der FDP-Antrag sieht eine Zentralisierung des Schulbaus vor: Eine „Infrastrukturgesellschaft Schule“ solle als GmbH gegründet werden, die Bau und Sanierung übernehme. Nach zehn Jahren soll die Zuständigkeit wieder an die Bezirke zurückgehen.

Die Koalitionsfraktionen und Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) widersprachen der FDP. Die bildungspolitische Sprecherin der SPD, Maja Lasic, sagte, es ärgere sie, wenn es heiße, dass beim Schulbau nichts passiere: „Wir planen über 50 neue Schulen, wir haben schon 44 neue modulare Ergänzungsbauten fertig und 30 weitere geplant.“ Bis Jahresende würden zudem „schulscharfe Sanierungsfahrpläne“ vorliegen – dann wisse jede Schule genau, wann und was dort jeweils saniert werde. „Und außerdem haben wir jetzt mit den Bezirken die schwierige Frage der Zuständigkeiten geklärt“, sagte Lasic.

Wie berichtet haben die Bezirke beschlossen, sich für Schulbauprojekte in Regionalverbünden zusammenzuschließen und eine überregionale Geschäftsstelle zu gründen. Große Bauprojekte ab einem Volumen von zehn Millionen Euro sollen von einer noch zu gründenden Tochterfirma der Wohnungsbaugesellschaft Howoge übernommen werden. Privatisierungen von Schulen solle es aber nicht geben, betonte Lasic.

Zwecksentfremdungsverbot

Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) erklärte im Parlament, eine Novelle des Zweckentfremdungsverbots sei in Arbeit und werde „in Kürze“ im Senat beraten. Ihr Vorschlag sei, eine eigene Wohnung nicht mehr als 60 Tage im Jahr als Ferienwohnung vermieten zu dürfen. Zum Zweckentfremdungsverbot sind derzeit rund 150 Verfahren beim Gericht anhängig; etwa 100 davon sind ausgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 6. April dort einige Regelungen des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes zur Prüfung vorgelegt. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte an dem Verbot bisher grundsätzlich nichts auszusetzen. Mehrere Kläger hatten allerdings einen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung eingeklagt. In einem Fall hat das Verwaltungsgericht die kurzzeitige Vermietung einer Zweitwohnung für 182 Tage im Jahr erlaubt, die nur von Eigentümern bewohnt werde.

Weniger AfD in den Ausschüssen

Die AfD-Fraktion muss wohl wirklich Platz machen. Gemäß einem Antrag der Koalition soll künftig die Zahl der Mitglieder im Untersuchungs- und Verfassungsschutzausschuss von zwölf auf elf verringert werden. Damit war die Abwahl des rechtspolitischen Sprechers der AfD, Marc Vallendar, aus dem Untersuchungsausschuss verbunden, die nach Redaktionsschluss stattfinden sollte.

Wir berichtet sieht die Koalition die Verringerung der Ausschussmitglieder als rechtlich zwingend an, da die AfD im Juli eines ihrer Fraktionsmitglieder ausgeschlossen hatte. Dadurch veränderten sich die Stärkeverhältnisse im Plenum – zu denen die Ausschüsse spiegelbildlich besetzt sein müssen. Da die AfD-Fraktion allerdings ihre Minderheitenrechte als bedroht ansieht, möchte sie auf keinen Sitz verzichten. Beweisanträge etwa können, so sieht es das Untersuchungsausschussgesetz Berlin vor, nur von einem Fünftel der Mitglieder gestellt werden. Da FDP und AfD zusammen aber nur noch zwei Mann stark sind, können sie diese nicht mehr gegen die restlichen neun Ausschussmitglieder aus Koalition und CDU durchsetzen.

Die AfD beantragte deshalb eine Gesetzesänderung über die Reihenfolge von Vernehmungen in einem Untersuchungsausschuss, zu der die FDP dann den Änderungsantrag stellen konnte, dass nicht mehr „ein Fünftel“, sondern „alle Mitglieder aus mindestens zwei Fraktionen“ Beweisanträge stellen können. So konnten die beiden kleinsten Fraktionen im Abgeordnetenhaus gemeinsam für ihre Minderheitenrechte im Untersuchungsausschuss kämpfen, ohne einen gemeinsamen Antrag zu stellen. Ob diese Gesetzesänderung durchgeht, ist aber fraglich. Die Anträge wurden zur Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen.

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