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Eine Frage des Alters. Minderjährige Flüchtlinge stehen unter besonderem Schutz.

© Thilo Rückeis

Asylbewerber in Berlin: Junge Flüchtlinge müssen Genitalien begutachten lassen

Nur Berlin und Hamburg praktizieren diese Form der Altersbestimmung. Sie ist stark umstritten.

In Berlin lösen Berichte, wonach junge Flüchtlinge zwecks Altersbestimmung auch ihre Genitalien beziehungsweise Brüste begutachten lassen müssen, Diskussionen und Kritik aus. „Ich würde eine solche Untersuchung ablehnen“, sagt der Berliner Kinderarzt Ulrich Fegeler: „Viele Flüchtlinge kommen aus Ländern, wo der Genitalbereich tabu beziehungsweise stark schambesetzt ist. Deshalb kann eine derartige Begutachtung traumatisch sein.“ Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur hatte ergeben, dass außer Hamburg und Berlin offenbar alle anderen Bundesländer auf diese aus Sicht von Kritikern „hochnotpeinliche Intimuntersuchung“ verzichten. Manche Länder wie Thüringen oder Rheinland-Pfalz halten ärztliche Untersuchungen zur Altersbestimmung generell für zu ungenau. „Selbst das beste medizinische Verfahren hat eine Fehlerquote von zwei bis drei Jahren“, sagte der Sprecher des Jugendministeriums in Erfurt der Deutschen Presse-Agentur.

Ebenso wie Hamburg will Berlin mit der Untersuchung klären, ob Flüchtlinge wie behauptet minderjährig sind. Dann nämlich stehen ihnen nach dem Jugendhilfegesetz besonderer Schutz und besondere Leistungen zu – unter anderem, was die Betreuung, den Schulbesuch und bestimmte Therapien betrifft.

Besonders alleinreisende Flüchtlinge können davon profitieren. Der Berliner Flüchtlingsrat kritisiert seit langem, dass junge Asylbewerber zur Feststellung ihres Alters begutachtet werden, sagt Sprecherin Martina Mauer. Dafür zuständig ist die Bildungsverwaltung, durchgeführt wird es in der Charité. Dort verweist man darauf, dass keine spezielle Genital-, sondern eine Ganzkörperuntersuchung stattfindet. Diese diene einerseits der Feststellung der Reifezeichen, andererseits dem Ausschluss von Anhaltspunkten für Entwicklungsverzögerungen oder Krankheiten. Dabei würden auch keine Fotoaufnahmen im unbekleideten Zustand gefertigt. das/dpa

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